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Freiburger Start-ups gedeihen in einem freundlichen Steuerklima

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 Im Kanton Zürich fand in den letzten Monaten eine angeheizte Debatte über die Bewertung der Aktien von Start-up-Unternehmen statt. Kritisiert wurde dort, dass die von Investoren in die Firmen gepumpten Mittel zur Bestimmung des Vermögenssteuerwerts der Aktien mitberechnet wurden.

Dies hat zur Folge, dass die Vermögenssteuern rasch das Basiseinkommen von Jungunternehmern übersteigen, da diese in der Gründungsphase meist bescheidene Saläre beziehen. Die oft sechsstelligen Steuerbeträge schrecken Gründer und Investoren ab und würden dazu führen, dass sich Jungunternehmer den Wegzug aus dem Kanton Zürich überlegen.

Grossrat Thomas Rauber (CVP, Tafers) hat diese Situation im Kanton Zürich zum Gegenstand einer Anfrage an den Freiburger Staatsrat gemacht (die FN berichteten). Er will darin vom Staatsrat wissen, wie die Bewertungspraxis von Start-ups im Kanton Freiburg aussieht und ob der Kanton allenfalls einen Standortvorteil geltend machen könne.

«Realistischere Bewertung»

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, dass die Freiburger Steuerbehörden nicht die Zürcher Methode zur Bewertung von Start-up-Aktien anwenden. Gemäss Staatsrat bestimmt Freiburg den Verkehrswert der Start-ups unabhängig vom von den Investoren in den Finanzierungsrunden bezahlten Subskriptionspreis. Diese Methode scheine auf den ersten Blick nicht mit der Wegleitung der Schweizer Steuerkonferenz übereinzustimmen. Aber mit der Freiburger Praxis lasse sich der Wert von Start-ups realistischer bestimmen. Der von den Investoren bezahlte Preis sei nicht zwingend repräsentativ für den Wert eines Unternehmens. «Die Absicht der Investoren besteht oft darin, ein Projekt zu unterstützen, das ihnen am Herzen liegt, und das investierte Kapital widerspiegelt nicht den Unternehmenswert zum Zeitpunkt der Investition, sondern den künftigen potenziellen Wert.» Aus diesem Grund sei der Staatsrat auch nicht bereit, seine Praxis zur Bewertung der Aktien von Start-ups zu ändern, schreibt er.

Der Staatsrat weist darauf hin, dass mittlerweile auch der Kanton Zürich beschlossen hat, seine Praxis zu lockern. Freiburg verfüge aber tatsächlich über einen Wettbewerbsvorteil und garantiere so eine gewisse Rechtssicherheit für Jungunternehmen. uh

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