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Freiburger Veterinäramt beanstandet häufig fehlende Dokumente und Impfungen nach dem Haustierkauf im Ausland

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Mehr als einmal pro Woche muss das Freiburger Veterinäramt aktiv werden, weil neue Hunde- oder Katzenhalter sich illegal verhalten beim Import des Tieres. Das Veterinäramt gibt Hinweise, was beim Haustierkauf zu beachten ist.

«Aufgrund illegaler oder fehlerhafter Aspekte» befasste sich das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen des Kantons Freiburg im vergangenen Jahr 89 Mal – also durchschnittlich mehr als einmal pro Woche – mit Hunde- und Katzenimporten. Das teilt das Amt auf Anfrage mit. Alle nicht konformen Importe würden angezeigt, je nach Situation bei der Zollbehörde oder bei der Staatsanwaltschaft. 39 Anzeigen habe das Amt 2021 bei der Staatsanwaltschaft eingereicht.

Die fehlende Registrierung von Hunden oder eine nicht korrekte Tollwutimpfung seien oft Gründe für diese Anzeigen. Konkret komme es häufig vor, dass ein Tier keinen Mikrochip habe oder nicht gegen Tollwut geimpft sei. «Wenn der Hund oder das Tier aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union stammt, muss die Tollwutimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Wenn das Tier aus einem Land ausserhalb der EU stammt, sind zusätzliche Bedingungen erforderlich, insbesondere eine Tollwut-Antikörpertitration und eine Genehmigung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen», erinnert das Freiburger Amt. Dass es zu einem Tier keinen Reisepass gebe oder dieser nicht in Ordnung sei, seien weitere häufige Probleme, wie auch die fehlende Registrierung in der nationalen Amicus-Datenbank für Hunde.

Meldungen von Behörden oder Selbstanzeigen

Von Verstössen gegen die Vorschriften erfahre der Kanton auf unterschiedlichen Wegen. Das Amt für Veterinärwesen nennt etwa selbst durchgeführte Kontrollen, Kontrollen durch die Polizei, Meldungen von Tierärzten, Meldungen von der Eidgenössischen Zollverwaltung und Selbstanzeigen von Tierbesitzern.

Bei den fehlbaren Tierhaltern gebe es zwei Gruppen: Zum einen Personen, welche die geltenden Regeln kennen, diese dennoch ignorieren und so illegalen Tierhandel betreiben; zum anderen Personen, welche nicht mit den Vorschriften vertraut sind oder sich nicht ausreichend informieren, bevor sie sich ein Haustier anschaffen.

Für letztere Gruppe weist das Amt für Veterinärwesen auf seine Website und die soziales Netzwerke hin, wo das Amt Tipps gebe und an die Regeln erinnere. Auch erwähnt es ein Online-Tool des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, das nach Beantworten von fünf kurzen Fragen, zum Beispiel zum Alter des Tieres und dem Herkunftsland, auflistet, was zu beachten ist beim Import von Hunden, Katzen und Frettchen.

Fakten

Tipps vor dem Kauf von Hund oder Katze

Das kantonale Amt für Veterinärwesen gibt einige Hinweise, welche zukünftige Tierhalter beachten sollten:

– Eher ein Tier aus dem Nahbereich anschaffen, um es so vorher ein- oder zweimal besuchen zu können.
– Nicht zögern, nach den Papieren des Tieres zu fragen und den Haustier-Ausweis zu verlangen, auch wenn das Tier aus einem Nachbarland kommt.
– Sehr wichtig beim Kauf eines Haustiers über Kleinanzeigen im Internet ist es, Fragen zu stellen, ein persönliches Gespräch mit dem Verkäufer zu suchen, Bilder des Tieres mit seiner Mutter und seinen Geschwistern anzufordern sowie Fotos oder Kopien der Dokumente zu verlangen.
– Sich vergewissern, dass ein Impfschutz besteht, insbesondere der Tollwutschutz. Das Tier muss einen Mikrochip haben, dessen Nummer in den Pass geklebt wird.
– Bedenken, dass der Importeur des Tieres, also der Käufer, immer die volle Verantwortung trägt und bei allfälligen Mängeln beim Import haftbar ist.
– Hunde nach dem Import innerhalb von zehn Tagen von einem Tierarzt in der Datenbank Amicus registrieren lassen.
– Die Welpen in einer Zeitspanne von 56 Tagen nach der Geburt nicht von ihrer Mutter trennen.
– Keine kupierten Hunde (Ohren oder Schwanz) in die Schweiz bringen.
– Die Informationsangebote des kantonalen Amtes sowie des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen nutzen. jmw

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