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Freiburger von Genf benachteiligt?

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Autor: Walter Buchs

Freiburg In einer Anfrage an den Staatsrat stellten die Grossräte Jean-Daniel Wicht (FDP, Givisiez) und Jean-Pierre Siggen (CVP, Freiburg) fest, dass der Kanton Genf von Freiburger Unternehmen, die im Baunebengewerbe tätig sind, verlangt, dass sie bei der Eingabe für Arbeiten Belege und Unterlagen liefern, was gegen die geltende Gesetzgebung zu verstossen scheine. Sie wollten wissen, ob der Staatsrat über diese Genfer Praxis informiert ist, ob diese mit den geltenden Gesetzen vereinbar sei und ob die Freiburger Regierung bereit sei, die Situation mit dem Genfer Staatsrat zu klären.

In der soeben veröffentlichten Antwort räumt der Freiburger Staatsrat ein, dass es nach dem verfassungsmässigen Grundsatz der Kantonssouveränität nicht an ihm sei, die Vereinbarkeit der Genfer Gesetzesbestimmungen mit den geltenden eidgenössischen und interkantonalen Gesetzesgrundlagen zu prüfen.

Dennoch erwähnt der Staatsrat in der Antwort an die Grossräte Wicht und Siggen die einzelnen Genfer Gesetze und Reglemente. Die für die Zulassung für Auftragseingaben angewandten Kriterien stützten sich demnach auf eine gültige kantonale Gesetzesgrundlage ab. Ein Vergleich mit den im Kanton Freiburg geltenden Bestimmungen zeige zudem, dass die Teilnahmebedingungen bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge im Kanton Freiburg denen im Kanton Genf sehr ähnlich sind.

Rechtsweg ist offen

Weiter macht der Staatsrat die Autoren der Anfrage darauf aufmerksam, dass gegen Verfügungen eines Auftraggebers Beschwerde erhoben werden können, wenn eine Ungleichbehandlung der Wettbewerbsteilnehmer vorliegt. Die Vereinbarkeit der Anwendung des kantonalen Rechts könne somit einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden, die sich insbesondere auf das Verbot der Wettbewerbsbehinderung bezieht.

Für den Freiburger Staatsrat ist somit die rechtliche Situation klar. Dennoch wird er eine Kopie seiner Antwort auf die Anfrage der Genfer Regierung zustellen.

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