Lausanne Eine empfindliche Niederlage hat der Freiburger Staatsrat vor Bundesgericht erlitten. Er hatte die Entlassung eines Freiburger Angestellten durch eine Firma in Besitz des Staates gutgeheissen. Der 59-Jährige wurde 2009 mit Vergewaltigungsvorwürfen konfrontiert und daraufhin entlassen. Der Rekurs des 59-Jährigen vor Kantonsgericht gegen die Entlassung wurde bereits gutgeheissen. In einem am 2. März veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht die Einsprache des Staatsrats gegen das Kantonsgerichtsurteil abgelehnt.
Üble Nachrede
Der Fall betraf eine fast 30 Jahre jüngere Frau, mit der der nun Freigesprochene eine mehrmonatige sexuelle Beziehung geführt hatte. Diese Beziehung wurde von den Gerichtsinstanzen als einvernehmlich beurteilt. Weil sie in ihren Aussagen inkohärent blieb, wurde die Strafanzeige der jungen Frau mittlerweile eingestellt. Die Frau, die damals Medikamente einnahm und vor der Beziehung mit dem 59-Jährigen tatsächlich vergewaltigt worden war, wurde ihrerseits wegen übler Nachrede verurteilt. Der Staatsrat berief sich in seiner Entscheidung auch auf vier weitere Frauen, die aussagten, dass der 59-Jährige sie sexuell belästigt habe. Auch dieses Argument reichte dem Bundesgericht nicht aus.
Der ehemalige Angestellte könnte jetzt auf zivilem Weg eine Entschädigung für die unrechtmässige Entlassung einfordern. Der Staatsrat muss seinen Fall neu beurteilen, auch die Frage einer Reintegration des Mannes in den Dienst stellt sich. pj