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Freispruch für Autolenker nach Unfall mit Polizeifahrzeug

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Es geschah alles blitzschnell: Im April 2017 fuhr ein Polizeiauto von Bürglen in Richtung Römerswil. Da erhielten die drei Polizisten einen Anruf der Einsatzzentrale: Es werde ein Team wegen einer Schlägerei in Villars-sur-­Glâne gebraucht. Die Polizisten schalteten sofort Blaulicht und Sirene ein; der Lenker des Polizeiwagens fuhr in eine Einfahrt, um zu wenden. Als er wieder auf die Strasse einbiegen wollte, übersah er das Auto, das hinter ihm gefahren war. Der Lenker konnte gerade noch nach links ausweichen, doch zu einer Kollision kam es trotzdem, das Privatauto landete in einem Feld. Zwei Polizisten wurden leicht verletzt.

Der Lenker des Polizeiautos wurde per Strafbefehl verurteilt. Einen Strafbefehl erhielt aber auch der Lenker des Privatfahrzeugs. Das Polizeiauto habe wegen Blaulicht und Sirene Vortritt gehabt, und er habe genug Zeit gehabt, um sein Verhalten entsprechend anzupassen, heisst es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Sie verurteilte ihn wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Busse von 300 Franken.

Auto übersehen

Der Autolenker liess das nicht auf sich sitzen und erhob Einsprache. Die Verhandlung fand gestern am Gericht des Sensebezirks statt. Polizeirichter Peter Rentsch lud zwei Zeugen ein, einen Mann, der hinter dem privaten Autolenker fuhr und sich nicht mehr genau an die Details erinnern konnte, sowie den Fahrer des Polizeiautos. Dieser gab unumwunden zu, dass er einen Fehler gemacht habe, indem er das hinter ihm fahrende Fahrzeug übersehen habe. Er habe auch keinen Blinker gestellt.

Verteidiger Christophe Sansonnens bezeichnete seinen Mandanten als «Helden» – wäre er nicht nach links ausgewichen, so wäre der Unfall schlimmer ausgegangen. Er empfinde den Strafbefehl als falsch, so sei die Zeit vom Einstellen des Blaulichts bis zum Abwenden zu kurz berechnet worden. «Mein Mandant hatte unmöglich genügend Zeit zu reagieren». Auch habe er nicht vorhersehen können, dass das Polizeiauto wenden werde.

Dieser Argumentation schloss sich Richter Peter Rentsch an. Zwar gelte es, erhöhte Vorsicht walten zu lassen, wenn ein Polizeiauto mit Blaulicht fahre. Der Beschuldigte habe aber nicht mit dem Manöver rechnen können. Eine Verkehrsregelverletzung sei nicht feststellbar. Er sprach den Mann frei. Anstatt eine Busse bezahlen zu müssen, erhält er eine Entschädigung von 3000 Franken.

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