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Freispruch für Baustellenleiter und Arbeiter

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 Es war keine Gemütsregung auf den Gesichtern der beiden Beschuldigten zu erkennen, als Gerichtspräsident Alain Gautschi das Urteil des Bezirksgerichts Saane verkündete: Freispruch von allen Anklagepunkten.

In der Nacht auf den 8. März 2012 war ein Mann bei Unterhaltsarbeiten auf der SBB-Strecke zwischen Chénens und Rosé tödlich verunglückt. Ein vorbeifahrender Güterzug hatte eine Hebebühne, die sich ausserhalb des Sicherheitsbereichs befand, touchiert und mitgerissen. Ein Arbeiter starb, ein zweiter wurde schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft klagte den überlebenden Arbeiter sowie den Baustellenleiter der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Störung des Eisenbahnverkehrs an. Der Baustellenleiter musste sich auch der fahrlässigen schweren Körperverletzung verantworten. Dem Arbeiter wur- de zudem Beseitigung oder Nichtanbringung von Sicher- heitsvorrichtungen vorgeworfen (die FN berichteten).

Gewissenhafte Arbeit

Auf der Baustelle habe kei- ne «Haltung der Laxheit» geherrscht, begründete Alain Gautschi das Urteil. Der Baustellenleiter habe auch schon aus Sicherheitsgründen interveniert und seine Rolle als Sicherheitschef gewissenhaft erfüllt. So habe er früh genug angekündigt, dass das Nebengleis nicht mehr für den Zugverkehr gesperrt sei und auch kontrolliert, ob das Nebengleis frei sei. Auch habe er mit Spezialisten zusammengearbeitet, eine permanente Kontrolle könne deshalb vom Baustellenleiter nicht verlangt werden. «Er ging davon aus, dass die Arbeiter die Regeln einhalten», so Gautschi.

Was den beschuldigten Arbeiter betrifft, sei nicht abschliessend zu klären, ob er das Sicherheitssystem ausgeschaltet habe oder nicht. Jedoch sei er im Gegensatz zum tödlich verunglückten Mann mit der Maschine nicht vertraut gewesen und besitze dafür keinen Fahrausweis. Auch habe er ohne Anzeichen von Nervosität die Durchfahrt des Zuges erwartet, begründete Gautschi den Freispruch.

Der Arbeiter erhält eine Entschädigung für die entstandenen Kosten von rund 27 000 Franken sowie eine Genugtuung von 1000 Franken. Dem Baustellenleiter sprach das Gericht eine Entschädigung für die entstandenen Kosten von rund 17 000 Franken zu. Die Verfahrenskosten fallen zulasten des Kantons.

Rekurs angekündigt

«Die Staatsanwaltschaft bleibtüberzeugt, dass die beiden Männer fahrlässig gehandelt haben», sagte Staatsanwalt Jean-Luc Mooser nach der Bekanntgabe des Urteils und kündigte einen Rekurs an. Charles Poupon, Anwalt der Tochter des Verstorbenen, will das Urteil zuerst mit seiner Klientin besprechen. rb

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