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Freispruch für den Kaiseregg-Besitzer

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Viele überraschte Gesichter gestern am Kantonsgericht Freiburg: Kurz nach 14.30 Uhr gab Gerichtspräsidentin Dina Beti das Urteil im Rekursverfahren rund um den Brand des Hotels Kaiseregg in Plaffeien bekannt (siehe FN von gestern). Für den einen der Angeklagten war es ein guter Tag, für den anderen nicht.

Das Kantonsgericht hat den Rekurs des Besitzers der Liegenschaft Kaiseregg gutgeheissen und damit das erstinstanzliche Urteil des Strafgerichts ­Saane korrigiert. Dieses hatte den 61-Jährigen im März 2018 wegen versuchten Versicherungsbetrugs und Brandstiftung zu einer unbedingten Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt. Gestern verliess er das Kantonsgericht nun als freier Mann – zumindest vorläufig, denn die Staatsanwaltschaft kann den Fall immer noch an das Bundesgericht weiterziehen.

Glaubwürdige Hypothesen

Das Kantonsgericht fällte sein Urteil nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten». «Die Gerichtsunterlagen erlauben verschiedene Hypothesen, die alle glaubwürdig sein könnten», sagte Gerichtspräsidentin Beti in ihren Urteilserwägungen. Es sei gut möglich, dass die 20 000 Franken, die der Drahtzieher dem Besitzer geliehen habe, die Grundlage für die künftige Zusammenarbeit beim Wohnungsbau gewesen sei. Es sei auch möglich, dass sie gemeinsam ein kriminelles Ende für diese Liegenschaft beschlossen hätten. «Doch es ist auch möglich, dass der Besitzer tatsächlich nichts mit dem Brand zu tun hatte.» Weil unwiderlegbare Zweifel daran bestünden, dass der Mann als Mittäter, Komplize oder Anstifter etwas mit der Sache zu tun hatte, laute das Urteil auf Freispruch. Das Gericht sprach ihm 70 000 Franken als Schadenersatz und als Deckung seiner Auslagen zu.

Strafmass erhöht

Was den zweiten Angeklagten betrifft, hatte das Kantonsgericht kein Gehör für dessen Rekurs. Der Geschäftsmann, der als Drahtzieher der Brandstiftung gilt, ging mit einer härteren Strafe aus dem Verhandlungssaal. Die Erstins­tanz hatte ihn zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht erhöhte die Strafe auf fünf Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte bei ihrem Rekurs gar fünfeinhalb Jahre beantragt. Das hohe Strafmass geht nicht alleine auf den Fall Kaiseregg zurück, sondern auf weitere Delikte.

Wie Dina Beti ausführte, stufte das Gericht seine Schuld beim Brandfall in Plaffeien als schwer ein. Er habe in Kauf genommen, dass das Feuer auf Nachbarhäuser habe übergreifen oder dass Feuerwehrmänner verletzt hätten werden können. «Er hat eine klare und intensive kriminelle Absicht gezeigt», so die Richterin. Das Gericht stufte die Aussagen des Hauptbelastungszeugen, des Brandstifters, als glaubhaft ein (siehe Kasten), und zwar sowohl, was die Details rund um die Brandlegung betrifft, als auch, was die Abmachungen zwischen ihm und dem Drahtzieher angeht. Die Vorwürfe des Anwalts, sein Mandant habe keinen fairen Prozess gehabt, wies die Gerichtspräsidentin vehement zurück.

Das Gericht verurteilte den Mann auch zur Zahlung der Verfahrenskosten, von Zivilforderungen an die kantonale Gebäudeversicherung für den Einsatz der Stützpunktfeuerwehr, an die Gemeinde Plaffeien für den Feuerwehreinsatz, an eine Versicherung sowie der Kosten für die Anwälte und einer Entschädigung an den Staat – alles in allem ein sechsstelliger Betrag.

Der Verurteilte sitzt derzeit seine Strafe in der Strafanstalt Bellechasse ab. Er hat am Ende der gestrigen Verhandlung gegenüber den Journalisten angetönt, dass er das Urteil wohl weiterziehen werde.

Rückblick

Ein Urteil ist rechtskräftig

In der Nacht auf den 19. Januar 2015 ist das Hotel Kaiseregg in Plaffeien niedergebrannt. Lange war unklar, wie es zum Brand gekommen war. Etwa ein Jahr nach dem Feuer gab ein Mann die Brandstiftung zu, als ihn die Polizei wegen anderer Delikten verhörte. Er belastete in der Folge den Drahtzieher schwer. Der Brandstifter erhielt wegen dieser und anderer Taten sechs Monate unbedingt und 27 Monate bedingt.

im

 

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