Chur Der Entscheid, direkt zum Jungfrau-Gipfel aufzusteigen, sei zwar objektiv falsch gewesen, weil dadurch die Lawine auf dem Geländerücken ausgelöst worden sei, sagte der Vorsitzende des Militärgerichts gestern bei der Urteilsverkündung. Fahrlässige Tötung hätte jedoch bedeutet, dass die Bergführer die Folgen pflichtwidrig nicht bedacht und sie die Risikogrenzen überschritten hätten.
Das war laut der Einschätzung des Gerichts nicht der Fall. Empfehlungen in Lawinen-Merkblättern seien kein «kategorischer Imperativ». Es fehle an konkreten Normen und Regeln, die einem Bergführer ein Verhalten zwingend vorschreiben würden. sda
Bericht und Reaktionen Seite 17