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Freispruch für Gemeindeschreiber

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Autor: Marc-Roland Zoellig, La Liberté

Freiburg Im Sommer 2009 unterzeichnete der Gemeindeschreiber von Marly einen Arbeitsvertrag über zehn Tage mit einem peruanischen Studenten: Er stellte ihn als Putzhilfe an. Weil der Student jedoch keine Arbeitsbewilligung hatte, brummte der Freiburger Untersuchungsrichter dem Gemeindeschreiber eine Strafe von drei Tagessätzen à 260 Franken – zur Bewährung ausgesetzt – sowie eine Busse über 300 Franken auf (die FN berichteten).

Nicht absichtlich

Der Gemeindeschreiber hat die Verfügung des Untersuchungsrichters angefochten. Nun hat ihn der Polizeirichter Nicolas Ayer freigesprochen: Der Gemeindeschreiber habe nicht absichtlich gehandelt. Darum könne er nicht zur Verantwortung gezogen werden.

«Es war ein Fehler»

In der Tat hatte der Gemeindeschreiber bereits bei einer ersten Verhandlung vor dem Polizeirichter im Oktober 2011 ausgesagt, dass er einen Fehler gemacht habe. Der technische Dienst hatte den Vertrag vorbereitet, der Gemeindeschreiber unterschrieb ihn. Er habe zu wenig genau kontrolliert, ob Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen vorlagen, sagte er im Oktober. Doch habe er nicht absichtlich gehandelt. «Es war ein Fehler.»

Dies sah nun auch der Polizeirichter so. Für eine Verurteilung hätte der Gemeindeschreiber absichtlich handeln müssen, sagte der Richter. Deshalb hat er das Urteil des Untersuchungsrichters aufgehoben. Dieser hatte damals sein Urteil ausgesprochen, ohne den Gemeindeschreiber angehört zu haben.

Und die Gemeinde?

Beim ersten Termin vor dem Polizeirichter im Oktober hatte der Gemeindeschreiber noch kritisiert, dass er als Person verurteilt werde: Er habe den Arbeitsvertrag ja im Namen der Gemeinde unterschrieben. «Ich bin kein Arbeitgeber, sondern selber bei der Gemeinde angestellt», sagte er. Der Polizeirichter meinte damals: «Wir können eine Gemeinde nicht verurteilen.» Deshalb werde die Person belangt, welche den Vertrag unterschreibe.

bearbeitet von njb/FN

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