BELLINZONA Das Bundesstrafgericht hat Crossair-Gründer Moritz Suter und den ehemaligen Firmenchef André Dosé von der Anklage der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das dreiköpfige Gremium kam in seinem am Freitag verkündeten Urteil zum Schluss, dass die Anklage der Bundesanwaltschaft nicht haltbar sei. Es folgte damit weitgehend der Argumentation der Verteidiger der insgesamt sechs Angeklagten, die allesamt Freisprüche beantragt hatten. Bundesanwalt Carlo Bulletti hatte für Suter und Dosé Bewährungsstrafen von je zwei Jahren gefordert. Für die übrigen Angeklagten verlangte er bedingte Strafen zwischen 12 und 18 Monaten. sda
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