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Freispruch für Radiologen

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2013 wollte ein Arzt bei einer Patientin einen Stent in einem Blutgefäss beim Becken setzen, um den Blutdurchfluss zu verbessern. Dabei riss das Gefäss, es kam zu einer inneren Blutung, und die Frau starb. Die Angehörigen klagten daraufhin gegen den Arzt wegen fahrlässiger Tötung. Sie warfen ihm einen Kunstfehler vor (siehe FN vom 27. November). Gestern nun verkündete der Polizeirichter des Saanebezirks, Alain Gautschi, das Urteil. Er sprach den Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei und verwies die Kläger für allfällige zivilrechtliche Ansprüche ans Zivilgericht. Die Kläger hatten im Strafverfahren eine Genugtuung von insgesamt 114 000 Franken verlangt. Die Anwaltskosten des Arztes über 26 000 Franken sowie die Verfahrenskosten gehen zulasten des Staats. In seiner summarischen Urteilsbegründung folgt der Richter der Argumentation der Verteidigung. Der hypothetische Kausalzusammenhang zwischen der Unterlassung, die dem Arzt vorgeworfen wird, und dem Tod der Patientin sei nicht bewiesen. Konkret ging es um die Frage, ob die Patientin bei Verwendung eines gecoverten statt eines offenen Stents überlebt hätte. «Die Experten äusserten sich dazu in ihren Gutachten sehr summarisch und unpräzis», sagte Gautschi. Das Bundesgericht verlange zur Bejahung des Kausalzusammenhangs aber eine sehr grosse Wahrscheinlichkeit. «Eine blosse Möglichkeit reicht nicht aus.»

Nach der Urteilsverkündung zeigte sich der Anwalt des Arztes, Christophe a Marca, zufrieden. «Nebst dem belastenden Umstand, dass eine Patientin gestorben ist, musste mein Mandant sechseinhalb Jahre mit der Ungewissheit klarkommen, wie das Verfahren ausgehen würde. Die Erleichterung ist entsprechend sehr gross.» Nun sei klar: «Es gab keinen Behandlungsfehler und keinen Kausalzusammenhang.»

Anders fiel die Reaktion der Kläger aus. Eine der beiden Töchter der verstorbenen Frau brach in Tränen aus. Ihr Anwalt David Abikzer sagte, er werde mit seinen Mandaten über einen allfälligen Rekurs entscheiden, sobald die vollständige Urteilsbegründung vorliege. Abikzer teilt die Leseweise der medizinischen Gutachten durch den Polizeirichter nicht. «An gewissen Stellen sprechen sie sehr wohl davon, dass der tödliche Ausgang der Operation sehr wahrscheinlich hätte vermieden werden können, wenn der Arzt anders gehandelt hätte.» Mit dem Urteil werde auch nicht gesagt, dass es keinen Kunstfehler gegeben habe. «Der Freispruch wird allein mit der fehlenden Kausalität begründet.»

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