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Freispruch für Treuhänder

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  Ein Treuhänder aus dem Kanton Freiburg führte 2011 die Buchhaltung einer Firma aus Bern. Diese kündigte im Dezember 2011 das Vertragsverhältnis und forderte vom Treuhänder die Herausgabe aller Daten und Dokumente. Der Treuhänder teilte mit, die elektronischen Daten würden nur gegen Bezahlung von 10 000 Franken für die Kosten zur Erstellung ausgeliefert, worauf die Berner Firma einen Anwalt einschaltete. Obwohl der Treuhänder die Daten danach lieferte, reichte die Berner Firma Strafanzeige ein.

 Vor dem Polizeirichter sagte der Treuhänder gestern in Murten, die 10 000 Franken habe er für die Aufbereitung der Daten zu Beginn des Mandatsverhältnisses verlangt. Zudem habe er der Firma alle nötigen Angaben geliefert, um die Buchhaltung weiterzuführen. Sein Anwalt hielt fest, die beiden Parteien hätten sich in der Zwischenzeit zivilrechtlich auf einen Vergleich geeinigt, bei dem sein Mandant Geld erhalten habe. Zudem habe der Kläger sein Desinteresse an der Klage signalisiert. Da Erpressung ein Offizialdelikt ist, lief diese aber weiter. Da es weder eine Bereicherung noch eine Schädigung gegeben habe, sei sein Mandant freizusprechen.

Zu diesem Schluss kam auch Polizeirichter Markus Ducret: Er sprach den Beschuldigten in allen Punkten frei. Der Treuhänder erhält zudem eine Entschädigung von 2300 Franken, die Verfahrenskosten trägt der Staat. Beim Beschuldigten sei keine Absicht zu einer unrechtmässigen Bereicherung erkennbar, begründete Ducret. Der Tatbestand für versuchte Erpressung sei nicht gegeben. Er verstehe nicht, weshalb das Verfahren nach Aushändigung der Daten nicht eingestellt worden sei. luk

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