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Freispruch im Fall Schwartz rechtskräftig

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Der Fall Francis Schwartz ist strafrechtlich abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat gestern mitgeteilt, dass sie darauf verzichtet, das erstinstanzliche Urteil–ein Freispruch erster Klasse durch das Polizeigericht Saane–ans Kantonsgericht weiterzuziehen. Damit ist der suspendierte Sensler Friedensrichter rehabilitiert (siehe auch Kasten).

Chancen abgewägt

Wie der stellvertretende Generalstaatsanwalt Markus Julmy auf Anfrage erklärte, hat er nach der Durchsicht des schriftlichen Urteils die Erfolgschancen eines Weiterzugs abgewägt. «Die Wahrscheinlichkeit, dass auch in zweiter Instanz ein Freispruch erfolgt, war höher als jene, dass Francis Schwartz verurteilt wird», sagte Markus Julmy. Er sei sich zwar recht sicher, dass das Kantonsgericht nicht mehr einen Freispruch erster Klasse ausgesprochen hätte, sondern Schwartz aus Mangel an Beweisen freigesprochen hätte. Er habe sich auch die Frage gestellt, wie viel ihm weiterer Aufwand in diesem Fall wert sei. «Ich wollte nicht, dass daraus eine Geschichte wird, die sich drei Jahre hinzieht», sagte Markus Julmy. «Wir nehmen den Entscheid mit Genugtuung zur Kenntnis», sagte Daniel Zbinden, Anwalt des Friedensrichters. «Francis Schwartz ist froh, dass die Strafsache abgeschlossen und zu seinen Gunsten ausgegangen ist.» Auch die Zivilpartei akzeptiert das Urteil von Polizeirichter Alain Gautschi. Die Privatklägerschaft besteht aus der Erbengemeinschaft, bei deren Nachlassregelung Ungereimtheiten vermutet worden waren. Wie es in der Mitteilung heisst, schliesst sich die Zivilpartei den Erklärungen der Staatsanwaltschaft an.

Die Staatsanwaltschaft hat auch das Verfahren gegen die Anzeigerin eingestellt. Es handelt sich dabei um die Frau, die den Stein ins Rollen gebracht hatte, weil sie vermutete, dass bei der Inventarisierung des Nachlasses Geld gestohlen worden war. Francis Schwartz hatte die Zeugin wegen falscher Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege, übler Nachrede, eventuell Verleumdung und Beschimpfung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft erachtet den Beweis für diese Straftaten nicht als erbracht. Francis Schwartz seinerseits verzichtet darauf, gegen diese Einstellungsverfügung Beschwerde einzureichen. Gemäss Anwalt Daniel Zbinden geschah dies, um einen endgültigen Schlussstrich unter die Sache zu ziehen.

Friedensrichter: Justizrat entscheidet Ende Monat

G egen Francis Schwartz war eine Untersuchung eingeleitet worden, weil er im August 2011 bei der Inventaraufnahme im Hause eines Verstorbenen rund 300 Franken gestohlen haben sollte. Rund ein Jahr war der Friedensrichter suspendiert. Der Justizrat wird nun an sei- ner Sitzung vom 29. April entscheiden, ob Francis Schwartz seinen alten Job wieder aufnehmen kann, wie Josef Hayoz, Präsident des Justizrates, erklärte. Daniel Zbinden, Anwalt von Francis Schwartz, wollte keine Stellungnahme abgeben, ob sein Klient dieses Amt überhaupt noch will. Schwartz habe erst den Ausgang des Strafverfahrens abwarten wollen, bevor er über weitere Schritte entscheide. «Das Strafverfahren war sehr belastend für ihn und seine Familie.» im

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