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Freispruch in allen Belangen für Henguely

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«Ich habe nichts anderes erwartet»: Das sagte gestern Abend Jean-Claude Henguely, der Gründer des Freiburger Festivals Jazz Parade, nach der Urteilsverkündung. Er hatte sich vor dem Polizeirichter des Saanebezirks wegen Nötigung und wegen ausstehenden Zahlungen gegenüber der AHV und der Ausgleichskasse verantworten müssen.

Widersprüchliche Aussagen

«Sie standen schon oft vor diesem Gericht», sagte Richter José Rodriguez zu Henguely. «Doch heute hätten Sie nicht erscheinen müssen.» Er sprach Henguely in allen Belangen frei. Dieser habe nach der Absage der Jazz Parade im Juli 2014 weder den Präsidenten des Trägervereins, Bernard Berset, noch dessen Mediensprecher Max Jendly genötigt. Er habe den Präsidenten nur dazu aufgefordert, den Arbeitern vor Ort den Lohn für die Aufbauarbeiten zu bezahlen. «Vielleicht war Henguely am Telefon etwas aufgebracht, doch gedroht hat er nicht», sagte Rodriguez. Die Aussagen beider Seiten widersprächen sich, so dass keine Beweise für eine Drohung oder gar Nötigung vorlägen. Auch Jendly habe Henguely nicht genötigt: «Henguelys Botschaft auf Jendlys Anrufbeantworter ist auf keinen Fall drohend.»

Auch in Sachen AHV- und Ausgleichskassengelder sprach der Polizeirichter Jean-Claude Henguely frei. Dieser habe mit den zuständigen Stellen abgemacht, dass er keine monatlichen Beiträge einzahle, sondern nach der Schlussabrechnung den Gesamtbeitrag überweise. «Als diese Rechnung vorlag, war Henguely nicht mehr Präsident der Jazz Parade», sagte Rodriguez, «und nur der Präsident veranlasste die Zahlungen.»

Neue Untersuchungen

Letzte Woche hat das Kantonsgericht drei Rekurse Henguelys gutgeheissen: Sie richten sich gegen den Präsidenten der Jazz Parade und zwei Vorstandsmitglieder. Diese hatten vor den Medien gesagt, Henguely habe Geld der Jazz Parade in seine eigenen Taschen gesteckt. Nun muss die Staatsanwaltschaft die Untersuchungen neu aufrollen.

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