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Freispruch mangels Beweisen

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Gerichtspräsident Peter Rentsch hatte es bereits während der Verhandlung am Dienstag angetönt: In diesem Fall vor dem Polizeigericht Tafers mangelte es an Beweisen. Eine Frau hatte ihren Ex-Schwager angeklagt: Er habe ihr gedroht, sie umzubringen. «Ich hatte richtig Angst. Ich zitterte am ganzen Körper», sagte sie vor Gericht. Er hingegen sagte aus, er habe seine Ex-Schwägerin nur zufällig getroffen, kurz mit ihr gesprochen und sei dann wieder seines Weges gegangen.

Hintergrund dieses Konflikts ist eine schwierige Scheidung einige Jahre zuvor und offenbar schwelende Konflikte zwischen der Geschiedenen und der Familie ihres Ex-Mannes; beide stammen aus Sri Lanka.

Gerichtspräsident Peter Rentsch hatte am Dienstag vor der eigentlichen Verhandlung versucht, die Parteien zu einer aussergerichtlichen Einigung zu bewegen. Der Angeklagte wäre dazu bereit gewesen, sich zu entschuldigen und sich allenfalls auf ein Kontaktverbot einzulassen. Doch die Bemühungen des Polizeirichters blieben erfolglos; die Frau hielt an ihrem Antrag fest, weil sie den Versprechungen ihres Ex-Schwagers nicht glaubte. «Es ist mir wichtig, dass er eine Bestrafung erhält.»

«In dubio pro reo»

Genau dies geschieht nun nicht: Polizeirichter Peter Rentsch spricht den Mann frei. «Es liegt keine Möglichkeit vor, die Glaubhaftigkeit der Aussagen nachzuprüfen, geschweige denn, die Wahrheit zu ermitteln», heisst es in der Urteilsbegründung. Die Aussagen der Parteien widersprächen sich diametral, «ohne dass Anhaltspunkte vorliegen, dass die Aussagen des Beschuldigten weniger glaubhaft sein sollten als jene der Strafklägerin».

Einziges Indiz für die allfällige Drohung sei der Umstand, dass die Frau dies sofort der Polizei gemeldet habe. Aber: «Dies allein genügt nicht.» Daher sei der Beschuldigte «in dubio pro reo» – also «im Zweifel für den Angeklagten» – freizusprechen, heisst es im Urteil des Polizeirichters.

Da der Mann freigesprochen wurde, trägt der Kanton Freiburg die Gerichtskosten und entschädigt ihn für seine Anwaltskosten in der Höhe von 3000 Franken.

njb/im

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