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Freispruch nach Unfall bei einem Spiel

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«Ein Zeuge hat treffend zusammengefasst, was an diesem Tag im Juni 2014 geschehen ist: ‹Es war ein dummer Unfall im Rahmen eines Spiels›», sagte Anwalt Jean-Christophe Oberson gestern vor dem Polizeigericht Saane. Er vertrat einen 25-jährigen Mann, der per Strafbefehl der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig gesprochen worden war und dagegen Einsprache erhoben hatte.

Glasscheibe zerbrach

Am Mittag des 16. Juni 2014 hatten rund zehn Studenten der Hochschule für Technik und Architektur Freiburg im Hof des Gebäudes an der Rue de la Carrière 8 das Spiel «Mouche» gespielt. Dabei formen die Teilnehmenden einen Kreis und spielen sich einen Ball gegenseitig zu. Sie müssen verhindern, dass die Person in der Mitte den Ball erwischt. Gemäss Strafbefehl liess einer der Studenten während des Spiels den Ball fallen, und dieser rollte in Richtung ei- nes Glasfensters. Der Student rannte dem Ball nach, der Beschuldigte, der sich in der Mitte befand, folgte ihm. In der Nähe der Scheibe stiess der Verfolger den anderen Studenten beiseite, um an den Ball zu gelangen. Der Mann fiel gegen die Scheibe, diese zerbrach und fügte ihm schwere Verletzungen zu: so etwa eine tiefe Schnittwunde am linken Bein, wobei die Arterie, einige Venen sowie der Wadenbeinnerv und mehrere Muskeln durchtrennt wurden.

Der verletzte Student erhob Anklage. Die Staatsanwaltschaft sprach den 25-Jährigender fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zur Zahlung von einer Busse, Gebühren und weiteren Auslagen von insgesamt 3183 Franken. Der Mann sei absichtlich mit seinem Gegenspieler in Körperkontakt getreten, trotz des Bewusstseins, dass eine Glasscheibe in der Nähe gewesen sei, heisst es im Strafbefehl. Er habe versucht, um jeden Preis an den Ball zu kommen, und habe dabei grundlegende Sicherheitsregeln missachtet. Damit habe er sich der Fahrlässigkeit schuldig gemacht.

Verteidiger will Freispruch

Anders sah dies Jean-Christophe Oberson, der auf einen Freispruch seines Mandanten plädierte. Als der Ball verloren gegangen sei, hätten beide jungen Männer zu einem Sprint angesetzt. «Mein Klient rannte mit gesenktem Kopf.» Wie Zeugen bestätigt hätten, habe der vordere Spieler sehr abrupt gestoppt. Der Beschuldigte, der dicht dahinter gefolgt sei, «hatte schlichtweg keine Zeit, um anzuhalten».

Der 25-Jährige habe anerkannt, dass die Verletzungen seines Kollegen schlimm gewesen seien und ihn entsprechend entschädigt, woraufhin dieser seine Zivil- und Strafanträge zurückgezogen habe. Festzuhalten gelte es jedoch, dass die Verletzungen nicht durch den Bodycheck, sondern durch die zerberstende Scheibe entstanden seien. Sein Klient habe nie gedacht, dass die Scheibe durch den Zusammenstoss zerspringen könnte, betonte Oberson. «Es war eine Glasscheibe im Innenhof ei- ner Schule.» So sei zu erwar- ten gewesen, dass die Fenster mit Einscheiben-Sicherheitsglas, das weniger schnell zerspringt, oder zumindest mit Verbund-Sicherheitsglas, das beim Bruch durch eine Folie festgehalten wird, ausgestattet sei. «Die Scheibe war ungeeignet für diesen Ort», betonte er. Und der Beschuldigte sagte zum Schluss: «Ich bereue alles, was diesen dummen Unfall ausgelöst hat.»

Unangemessenes Glas

Polizeirichter Alain Gautschi folgte in weiten Teilen der Argumentation des Verteidigers und sprach den Beschuldigten frei. Dass für eine zwei Meter hohe Fensterscheibe im Erdgeschoss bei einer Schule lediglich Floatglas verwendet worden sei, sei unangemessen, befand er. Der Beschuldigte sowie auch andere am Spiel beteiligte Studenten hätten ausgesagt, dass sie nie erwartet hätten, dass die Scheibe den Zusammenstoss nicht aushalten würde. «Der Beschuldigte konnte nicht mit diesen Folgen rechnen», so Gautschi. Deshalb könne ihm keine Unvorsichtigkeit nachgewiesen werden. Ebenfalls habe er sich mit dem Verletzten geeinigt und ihm ei- ne Entschädigungssumme von 15 800 Franken bezahlt.

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