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Freispruch oder 24 Monate Haft?

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Freispruch oder eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten? Es war kein leichter Fall, mit dem sich das Strafgericht Sense unter der Leitung von Gerichtspräsident Peter Rentsch gestern Dienstag befassen musste. Sowohl von der Anklage als auch von der Verteidigung wurden viele offene Fragen und ungeklärte Punkte aufgeworfen. Je nachdem, wie das Puzzle aus vielen Einzelinformationen zusammengesetzt wurde, ergab sich ein ganz unterschiedliches Bild des Angeklagten. Und entsprechend unterschiedlich fielen die Anträge von Anklage und Verteidigung aus. Der 50 Jahre alte, im Sensebezirk wohnhafte Mann musste sich wegen Gehilfenschaft bei einem Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Begünstigung verantworten.

Drogenkurier schon verurteilt

Was war geschehen? Anfang 2017 war ein Mann via Italien in die Schweiz gereist. Im Gepäck hatte er drei Kilo Heroin und etwa zwölf Kilo Streckmittel. Über einen Mittelsmann kam er in eine Wohnung im Sensebezirk, wo er die Drogen zusammenmischte und auf Anweisungen wartete. Eher zufällig flog das Ganze auf, bevor die Ware in den Handel kam. Der Mann versuchte zu fliehen, wurde aber bald gefasst. Das Strafgericht Sense hat den Drogenkurier vor gut einem Jahr zu einer teilbedingten Haftstrafe von 36 Monaten verurteilt.

Der Logistiker im Hintergrund?

Gestern nun ging es um einen Nebenschauplatz: Der Angeklagte soll dem besagten Drogenkurier den Schlüssel für die Wohnung gegeben, ihn chauffiert, versorgt und ihm schliesslich bei der Flucht geholfen haben. Telefonnachweise belegen, dass es Kontakte zwischen den beiden gab. Eine Drittperson, der damalige Mieter der Wohnung, hatte ausgesagt, dass er dem Angeklagten den Schlüssel übergeben hatte. «Es ist schwierig einzuschätzen, was stimmt und was nicht», sagte Staatsanwalt Markus Julmy.

Der Logistiker vor Ort?

Er sah es aber als gegeben an, dass der Angeklagte der Dreh- und Angelpunkt in diesem Drogengeschäft und ein wichtiges Mitglied einer grösseren Organisation war. «Sie brauchten einen, der die hiesigen Verhältnisse und Örtlichkeiten kennt, die Sprache spricht und die Unterkunft bereitstellt. Einen Logistiker, der vielleicht nicht direkt mit den Drogen zu tun hat, aber für die rückwärtige Infrastruktur wichtig ist», sagte der Staatsanwalt in seinem gestrigen Plädoyer. «Zählen Sie zwei und zwei zusammen. Das gibt vier, und verurteilen Sie diesen Mann», sagte er zum Gericht.

Der Angeklagte hatte zugegeben, den Drogenkurier gesehen zu haben, ohne ihn aber näher zu kennen. Er habe verschiedentlich Taxidienste geleistet, sonst habe er aber keinen Kontakt zu diesem Mann gehabt. Von Drogen habe er nichts gewusst: «Beim Leben meiner Kinder, ich schwöre es», sagte er an der Verhandlung gestern in Tafers.

Oder nur der Taxifahrer?

So sah es auch sein Verteidiger, der die vielen kleinen Lücken in der Untersuchung beanstandete. «Viele Punkte sind unklar und viele Vorwürfe unbewiesen», so Anwalt Ingo Schafer. Sehr viele Kleinigkeiten passten einfach nicht zur Geschichte, die die Staatsanwaltschaft sich zusammengereimt habe, und es fehle an ausreichenden Beweisen für eine Verurteilung. «Er hat nur Taxidienste geleistet und einem Nachbarn beim Zügeln geholfen, sonst nichts.»

Ein anderer Komplize?

Für den Verteidiger war klar, dass der Wohnungsmieter eine viel wichtigere Rolle in der Drogengeschichte spielte, als ihm zu beweisen war. Schliesslich hatte er nur einige persönliche Dinge aus der Wohnung geschafft, diese aber «bewohnbar» hinterlassen. «Da ist doch etwas oberfaul», so Ingo Schafer. «Wenn Sie all diese Aussagen vergleichen und kritisch hinterfragen, werden Sie zum Schluss kommen, dass nichts bewiesen ist.» Für eine Verurteilung reiche dies jedenfalls nicht.

Wessen Argumente das Gericht für überzeugender hält, ist noch nicht bekannt. Das Urteil wird heute bekannt gegeben.

«Beim Leben meiner Kinder, ich schwöre, ich habe von den Drogen nichts gewusst.»

Angeklagter

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