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Freisprüche für die Milizvertreter, Schuldsprüche für die Profis

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Das Urteil im Revisionsprozess gegen sechs Angeklagte im Fall der bankrotten Pensionskasse der Medizinisch-Sozialen Dienste des Saanebezirks ACSMS wurde gestern mit Spannung erwartet. Für die vier Mitglieder der damaligen Anlagekommission nahm das Strafverfahren ein zumindest vorläufig positives Ende, nicht aber für den Revisor und die Vorsorgeexpertin. Den sechs Personen wurde vorgeworfen, mitverantwortlich zu sein für das Pensionskassendebakel, bei dem ein externer Verwalter das ganze Stiftungsvermögen mit dubiosen Papieren in den Sand setzte.

Im Fall der vier Mitglieder der Anlagekommission kommt das Kantonsgericht unter dem Vorsitz von Dina Beti zwar zum selben Schluss wie die Vorin­stanz, teilweise aber mit einer anderen Begründung. So verneinte es im Gegensatz zum Wirtschaftsstrafgericht eine Verjährung der Straftat, da die Unterlassung der Kontrollpflicht eine einzige fortdauernde Handlung sei. Das Kantonsgericht ist dafür der Ansicht, dass die Geschäftsführung dem Stiftungsrat als Ganzes oblag und nicht an die Mitglieder der Anlagekommission delegiert wurde. «Aus diesem Grund sind diese nicht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung strafbar», so Beti. Aber selbst wenn dem so wäre, würde der Vorsatz fehlen. «Die Mitglieder der Stiftungsräte waren sich zu keinem Zeitpunkt des Risikos bewusst, das sie eingingen. Selbst wenn sie fahrlässig gehandelt haben sollten, würde dies zu einem Freispruch führen.» Das Gericht gab sodann dem Antrag der stellvertretenden Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach nicht statt, den vier Angeschuldigten die Entschädigungen abzuerkennen, weil ihr Verhalten ein Strafverfahren provoziert habe. «Da sich die Anklage nur gegen die Mitglieder der Anlagekommission richtete, war das Strafverfahren nicht gerechtfertigt.»

Den Revisor verurteilt das Kantonsgericht wegen Mittäterschaft ab dem Rechnungsjahr 2010. Entgegen der ersten Instanz waren die Richter der Ansicht, dass der Revisor gegen das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verstossen habe. Der entsprechende Artikel sei nach seiner Revision 2011 nicht inhaltsleer gewesen, sondern durch einen anderen Artikel ersetzt worden, argumentierte das Gericht. «Aufgrund der bedeutenden Konzentration der Investitionen in einer Hand, der Hope Funds Ltd., hätte der Revisor die Alarmglocken läuten müssen.» Das Urteil: eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 800 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er sich mit 15 000 Franken an den Verfahrenskosten beteiligen. Anwalt Jean-Christophe a Marca­ reagierte auf die Verurteilung seines Mandanten mit Unverständnis. «Er wird wegen Mittäterschaft verurteilt, obwohl er als Revisor nicht akkreditiert war und der zugelassene Revisor im Verfahren nur als Zeuge einvernommen wurde. Das ist, als ob die Beifahrerin ohne Führerschein für die Tempoüberschreitung des Automobilisten bestraft würde.» Er ziehe einen Weiterzug ans Bundesgericht ernsthaft in Erwägung.

Auch die Vorsorgeexpertin wurde wegen Verstössen gegen das BVG verurteilt. Und zwar ebenfalls für alle Taten ab 2010. Sie habe als Chefin ihrer Beraterfirma die Verantwortung für ihren Mitarbeiter gehabt, der das Expertenmandat ausgeübt habe. Das Kantonsgericht verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagsätzen à 300 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren und Verfahrenskosten von 15 000 Franken. Ihre Anwältin nahm keine Stellung zum Urteil.

Zivilklage

Urteil hat keinen Einfluss auf Ansprüche des Sicherheitsfonds

Die zwölf Mitglieder des Stiftungsrats sowie der Revisor und die Vorsorgeexpertin haben kürzlich Post von der Stiftung Sicherheitsfonds BVG bekommen. Das ist die nationale Einrichtung der beruflichen Vorsorge, welche die Sparguthaben und Rentenverpflichtungen der sich in Liquidation befindenden Pensionskasse der Medizinisch-Sozialen Dienste des Saanebezirks ACSMS sichert. Der Sicherheitsfonds präsentiert den Adressaten des Briefs eine Rechnung von 50 Millionen Franken, die diese bis Ende Monat zahlen müssen. Tun sie das nicht, erhebt der Sicherheitsfonds Zivilklage gegen sie. Das Vorgehen stützt sich unter anderem auf das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Da im Zivilverfahren tiefere Ansprüche an das Verschulden gelten, ist das aktuelle Urteil nur bedingt relevant, wie Daniel Dürr, Sprecher des Sicherheitsfonds, den FN sagte. Wie hoch die Summe sein wird, die eingeklagt wird, ist noch offen. Gemäss dem kommissarischen Verwalter von ACSMS, André Bolla, ist der Vermögensverlust mit über 50 Millionen Franken zu beziffern. Alle Anstrengungen, das verlorene Geld zurückzubekommen, seien bisher nahezu erfolglos geblieben. «Die geretteten Beträge sind verschwindend klein.»

Der hauptangeschuldigte Vermögensverwalter dürfte laut Staatsanwaltschaft in absehbarer Zeit ans Strafgericht überwiesen werden.

rsa

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