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Freisprüche im Fall «Macumba»

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Freisprüche im Fall «Macumba»

Alle vier Angeklagten wurden wegen anderer Delikte verurteilt

Die Schiesserei vor der Freiburger Disco Macumba im Mai 2003 bleibt ungeklärt. Die vier jungen Männer, die deswegen vor Gericht standen, sind am Montag freigesprochen worden. Wegen verschiedener anderer Delikte wurden sie hingegen zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Von CAROLE SCHNEUWLY

Mehrmals war während des dreitägigen Verfahrens gegen die vier Kosovaren die Rede von einer «dunklen Geschichte», die sich in der dunklen Nacht vom 10. auf den 11. Mai zugetragen habe. Das Gericht sei vor der Frage gestanden, ob das Verfahren Licht in die Angelegenheit gebracht habe, sagte Präsident Peter Rentsch in der Urteilsbegründung. Und: «Das Gericht hat nicht herausgefunden, wo die Wahrheit liegt.»

Was bleibt?

Deshalb wurden alle vier Angeklagten von den Vorwürfen der versuchten vorsätzlichen Tötung, der Gefährdung des Lebens sowie des Angriffs freigesprochen, auch jener, der als einziger zugegeben hatte, in der fraglichen Nacht am Tatort gewesen zu sein (siehe FN vom 2. September). Zumindest für diesen hatte Alessia Chocomeli-Lisibach, Substitutin der Staatsanwaltschaft, den Straftatbestand des Angriffs als gegeben angesehen: Er habe sich einem sich bereits im Gange befindlichen Angriff angeschlossen und das Opfer, einen Rausschmeisser der Disco Macumba, mit dem Fuss ins Gesicht getreten. Der Vorwurf konnte dem Angeklagten allerdings nicht eindeutig nachgewiesen werden, unter anderem, weil die entsprechenden Zeugen wenig glaubwürdig waren, wie Pflichtverteidiger Jörg Zumstein festhielt.

«Was bleibt?» Das war die Frage, mit der sich sowohl die Anklägerin als auch die Verteidiger aller vier Beklagten in ihren Plädoyers auseinander zu setzen hatten. Für das Gericht blieb genug, um die vier 21- bis 27-jährigen Männer, darunter drei Brüder, zu zum Teil mehrmonatigen Gefängnisstrafen zu verurteilen.

Verkehrsdelikte und Nötigung

Mit einer unbedingten Strafe von 15 Monaten Haft wurde der älteste der Angeklagten, der Kollege des Brüder-Trios, am härtesten bestraft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seine Ex-Freundin genötigt habe, den ältesten der drei Brüder zu heiraten, um ihm eine Aufenthaltsbewilligung zu verschaffen. Ausserdem wurde er für verschiedene, zum Teil grobe Verkehrsdelikte verurteilt. So ist er mehrmals in angetrunkenem Zustand, mit übersetzter Geschwindigkeit und ohne gültigen Führerausweis Auto gefahren. Er fahre gerne zu schnell, aber nur, wenn er betrunken sei, hatte er während der Verhandlung ausgesagt. Wenn er hingegen keinen Alkohol getrunken habe, fahre er nie (siehe FN vom 9. September).

Mit seinem Urteil gegen den ältesten Angeklagten folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Pflichtverteidiger André Clerc hingegen hatte wegen der Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz «mehrere Monate bedingt» gefordert. Es seien «wirklich viele und wirklich schwere Verkehrsdelikte» zusammengekommen. Diese seien aber zumindest teilweise durch die schwierige Situation zu erklären, in welche der Angeklagte durch die ungerechtfertigte Untersuchungshaft wegen der Macumba-Schiesserei geraten sei. Eine Nötigung zu Scheinehe hat in den Augen von Clerc nie stattgefunden; es habe sich vielmehr um eine echte Liebesheirat gehandelt.

Im Auto die Plätze getauscht

Ebenfalls wegen Nötigung sowie wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilte das Gericht den ältesten der drei Brüder: zu drei Monaten Haft bedingt auf vier Jahre. Zwei Monate bedingt auf zwei Jahre lautete das Urteil gegen den zweiten Bruder, welcher der groben Verletzung von Verkehrsregeln (eines so genannten Schikane-Stopps) sowie des Fahrens eines nicht betriebssicheren Autos für schuldig befunden wurde.

Wegen Irreführung der Rechtspflege schliesslich wurde der vierte Angeklagte zu einem Monat Haft bedingt auf zwei Jahre verurteilt: Er war zusammen mit dem ältesten Beklagten im Oktober 2003 in Bern mit dem Auto unterwegs gewesen, wo die beiden nach einer abenteuerlichen Fahrt von der Polizei gestoppt wurden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden kurz zuvor die Plätze getauscht hatten, um zu vertuschen, wer wirklich am Steuer gesessen hatte.

Scherbenhaufen und geplatzte Ballons

Weil in unserer Rechtssprechung der Grundsatz des Schuldnachweises so wichtig sei, seien «in seltenen Fällen Ergebnisse hinzunehmen, die unbefriedigend anmuten», sagte Alessia Chocomeli in ihrem Plädoyer. Unbefriedigt zeigte sich jedoch nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch die vier Pflichtverteidiger. Alle beanstandeten gravierende Fehler bei der Untersuchung und die lückenhaften Unterlagen. Man stehe vor einem Scherbenhaufen, hielt etwa André Clerc fest, und habe einfach «die üblichen Verdächtigen» angeklagt.

Ähnliche Worte fand auch Thomas Meyer in seinem Plädoyer zugunsten des vierten Angeklagten: Man habe den Beschuldigten angehängt, was man nur irgendwie mit ihnen habe in Verbindung bringen können. «Am Schluss ist der Ballon geplatzt», so Meyer. Die Anklage habe endlich kapituliert, sagte Pierre-Henri Gapany, der Verteidiger des zu zwei Monaten verurteilten Angeklagten. Für seinen Mandaten forderte er «höchstens eine kleine Busse» wegen des Übertretens einer Ordnungsvorschrift. «Der Berg hat eine Maus geboren», so lautete schliesslich das knappe Fazit von Jörg Zumstein.

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