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Freiwillige Ratenzahlung für die Direkte Bundessteuer (DBST) wird möglich

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Autor: walter buchs

freiburg«Wir wollen der steuerpflichtigen Person die Möglichkeit geben, ihren Betrag für die Direkte Bundessteuer mit Anzahlungen besser aufzuteilen.» Dies hat Staatsrat Claude Lässer am Montag betont, als er vor den Medien das neue System erläutert hat. Freiburg gehört nach Waadt und Genf zu den ersten Kantonen, die dieses freiwillige System einführen, wie Raphaël Chassot, Vorsteher der Steuerverwaltung, ergänzte.

Heute erhält die steuerpflichtige Person Ende Februar eine provisorische Rechnung für den für das Vorjahr geschuldeten Betrag der DBST, der innerhalb eines Monats in einem Mal zu bezahlen ist. Sobald der Steuerbetrag definitiv ist, wird die Schlussabrechnung zusammen mit der Veranlagungsanzeige verschickt. Für nicht oder zu spät erfolgte Zahlung der provisorischen Rechnung oder der Schlussrechnung wird ein Verzugszins von dreieinhalb Prozent verrechnet. Bei einer Rückerstattung wird ein Vergütungszins von ebenfalls dreieinhalb Prozent des zurückerstatteten Betrags gewährt.

Nicht obligatorisch

Dieses Vorgehen bleibt weiterhin bestehen. Zusätzlich haben natürliche und juristische Personen die Möglichkeit, für die DBST eine oder mehrere Anzahlungen zu leisten, falls sie das wünschen. Die Anzahlungen sind freiwillig, und es wird kein Verzugszins verrechnet, wenn keine solchen Zahlungen geleistet werden. Ist dies aber der Fall, wird ein Vergütungszins von einem Prozent gewährt.

Steuerpflichtige mit einem voraussichtlichen Steuerbetrag von mehr als 120 Franken erhalten nun in den kommenden Tagen sechs leere Einzahlungsscheine. Das bedeutet für die Steuerverwaltung rund 96 000 Sendungen. Die Anzahl der Zahlungen, die der einzelne zwischen Juli und Februar des kommenden Jahres leisten will, und die Höhe des Betrags sind frei wählbar.

Wie der Finanzdirektor gestern ergänzte, erhalten steuerpflichtige Personen, welche auf eigenen Wunsch die Kantonssteuer in einem Male entrichten, auch für die DBST nur einen leeren Einzahlungsschein (siehe auch Kasten).

Vorschlag von Anzahlungsbeträgen

In den Unterlagen schlägt die kantonale Steuerverwaltung den Steuerpflichtigen Anzahlungsbeiträge vor, die auf den letzten der der kantonalen Steuerverwaltung bekannten Angaben basieren und einem Sechstel des zu erwartenden Gesamtbetrages entsprechen.

Die Steuerpflichtigen sind aber völlig frei, einen anderen Betrag zu überweisen oder auf Anzahlungen zu verzichten. Ende Februar werden sie jeweils über den Zwischenstand informiert. Anschliessend wird die Schlussabrechnung zugestellt. Dabei wird für die Anzahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, berechnet ab dem Datum der jeweiligen Einzahlung bis zum 1. März.

«Gute Zahlungsmoral»

Die Einführung des neuen freiwilligen Anzahlungssystems erfolgt im Anschluss an einen parlamentarischen Vorstoss der SVP-Grossräte Pierre-André Page und Jean-Claude Rossier. Der Staatsrat hatte im Januar 2008 darauf geantwortet.

In der Zwischenzeit musste nun mit dem Bund ein System ausgehandelt werden, um die Idee umzusetzen. Der Kanton ist nämlich für die DBST bloss Kassierstelle und leitet die eingezogenen Beträge monatlich an den Bund weiter.

«Wo man die gute Zahlungsmoral, die grossmehrheitlich bei unseren Steuerpflichtigen besteht, unterstützen kann, tun wir das auch», hielt Staatsrat Lässer gestern hiezu fest. Der Kanton erwartet dabei keinen nennenswerten Mehraufwand.

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