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Fremde Richterin wird Ehrendoktor

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Von Helen Keller ist in diesen Tagen und Wochen oft die Rede, denn sie ist seit 2011 eine von 47 Richterinnen und Richtern am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg als Vertreterin der Schweiz. Und sie ist natürlich dabei, wenn in Strassburg eine schweizerische Angelegenheit von der Kleinen oder Grossen Kammer beurteilt wird. Sie ist also eine der «fremden Richter», die gegenwärtig im Zusammenhang mit der SVP-Selbstbestimmungsinitiative für Zündstoff sorgen. Keller hat schon oft erklärt, dass es ihr ein Anliegen ist, ihren Richterkollegen in Strassburg die schweizerische Demokratie zu erklären.

Es ist üblich, dass die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg ihren Kandidaten für das Ehrendoktorat am Vorabend einlädt, um über ein Thema zu referieren, wie Dekan Bernhard Waldmann erklärte. Er freute sich gestern darüber, dass Helen Keller, die er auch als Professorin für öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Zürich vorstellte, den Weg nach Freiburg fand. Selbstverständlich war dies nicht. Weil gerade die Grosse Kammer in Strass­burg tagt, musste sie eine Dispens einreichen. «Und sie wurde genehmigt», sagte er.

Soll das Bundesgericht transparenter werden?

Dass Helen Keller von der SVP-Selbstbestimmungsinitiative nichts hält, ist hinlänglich bekannt. Dies war aber nicht Thema ihres Vortrages im Auditorium A der Universität Miséricorde. Sie befasste sich aber mit einem Thema, das in Zukunft noch viel zu reden geben wird: «Dissenting Opinions am Bundesgericht oder Transparenz versus richterliche Unabhängigkeit». Wie Keller sagte, steht eine Revision des Gesetzes über das Bundesgericht an. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Bundesrichter, der bei einem Entscheid des Bundesgerichts unterlegen ist, neu seine anderslautende Urteilsbegründung öffentlich kundtun darf. Laut Helen Keller ist es an internationalen Gerichtshöfen üblich, dass ein Sondervotum möglich ist, dass also ein Einzelrichter begründen darf, weshalb er die Meinung der Mehrheit des Gerichts nicht teilen kann.

Keller warnt vor «Dissenting Opinions»

Die Referentin erinnerte daran, dass die Bundesrichter einer politischen Partei angehören müssen und für sechs Jahre gewählt werden. «Die Wiederwahl eines Bundesrichters könnte also zu einem Problem werden», sagte sie und sprach dabei Richter an, die in ihren Urteilsbegründungen nicht unbedingt die Parteiinteressen vertreten. Für Keller ist klar, dass sich Transparenz, Unabhängigkeit und Wiederwahl nicht vertragen: «Ist ein Richter transparent und unabhängig, so verträgt sich dies nicht unbedingt mit seiner Wiederwahl. Schaut aber ein Richter auf seine Wiederwahl, so ist seine Unabhängigkeit und jene der Institution gefährdet.» So wies sie auf die Nachteile der «Dissenting Opinions», also der abweichenden Meinungen, hin. Eine Lösung des Problems könnte ihrer Ansicht sein, die Amtsdauer der Bundesrichter zu verlängern oder die unterschiedlichen Meinungen des Richter anonym zu halten, also ihre Namen nicht bekannt zu geben. Keller warnte auch vor der Boulevard-Presse, die auf Einzelrichter einschiessen könnte, wenn sie die Meinung des Richters nicht teilt. «So wurden die drei Richter in England als Verräter am Volk betitelt, weil sie beschlossen haben, dass der EU-Brexitvertrag vors Parlament kommen muss», gab Helen Keller zu bedenken.

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