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Freund der Familie belästigt Drittklässler

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Autor: Imelda Ruffieux

TafersDie vier Vorfälle, die am Dienstag am Strafgericht unter der Leitung von Präsident Reinold Raemy verhandelt wurden, geschahen vor zwei Jahren. Der damals neunjährige Bub wurde vom Angeklagten, einem verheirateten Familienvater, zu verschiedenen Ausflügen eingeladen.

Auch im Kinderzimmer

Zweimal im Auto und einmal unter der Dusche eines Aquaparks kam es zu sexuellen Handlungen. Der Mann hat den Jungen über den Kleidern berührt, ihm die Hose aufgemacht und ihn intim gestreichelt. Er hat ihn und sich selber masturbiert und forderte den Buben auf, seinen Penis in den Mund zu nehmen. Ein Übergriff geschah im Kinderzimmer des Buben, wo der Mann ihn während eines Computerspiels intim berührte. Der Mann hielt den Jungen beim ersten Mal an, Stillschweigen zu bewahren.

Der Bub leidet seither an den Folgen und konnte sie trotz Therapie nicht verarbeiten. Aggressives Verhalten, Bettnässen und die Weigerung, die Kleider auszuziehen, sind nur drei Symptome.

Der Angeklagte hat die Vorfälle zugegeben und hat vor Gericht die Verantwortung dafür übernommen. «Ich kann mir mein Verhalten selbst nicht erklären», sagte er. Er sei selbst in einem Heim aufgewachsen und habe sexuellen Missbrauch erlebt. Seit dem Vorfall habe er sein Leben verändert. Er besuche eine Therapie, um «mein Leben aufzuarbeiten». Dadurch und durch sein Umfeld sei er sicher, nicht rückfallgefährdet zu sein.

Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Mann eine Störung der Sexualpräferenz, eine latent pädophil-homosexuelle Neigung. Seine Einsicht- und Steuerungsfähigkeit sei zu den Tatzeiten voll gegeben gewesen.

Vertrauen missbraucht

«Er missbrauchte als väterlicher Freund das Vertrauen des Kindes und der Eltern», hielt Andrea Minka, Vertreterin der Staatsanwaltschaft, in ihrem Plädoyer fest. Das Verschulden wiege schwer. «Der Junge ist in seiner Entwicklung geschädigt – möglicherweise dauerhaft.» Durch das Schweigegebot bewege sich der Fall auch am Rande einer sexuellen Nötigung, sagte Andrea Minka. Sie beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten, mit einer Probezeit von fünf Jahren und der Weisung, die Therapie wegen Rückfallgefahr weiterzuführen.

«Die Familie leidet»

Anwalt Markus Meuwly, Vertreter der Familie, wies auf die schwerwiegenden Konsequenzen für das Opfer hin. «Die Tathandlungen wiegen schwer», hielt er fest. «Die ganze Familie leidet bis heute darunter.» Für ihn war auch der Tatbestand der sexuellen Nötigung erfüllt. «Die psychische Unterdrucksetzung hat stattgefunden», betonte er.

Anders sah es Verteidiger Pascal Friolet, der eine Verurteilung für diesen Tatbestand rein aus formalen Gründen für nicht möglich hielt. Er sei erschrocken über das hohe Strafmass, das die Staatsanwaltschaft verlange, führte Friolet aus und bat das Gericht um eine «objektiv vertretbare Strafe», bei der es sich auch auf die Täterkomponente abstütze: das geregelte Leben, die Kooperationsbereitschaft, die Therapiefortschritte und die aufrichtige Reue. Sein Antrag lautete auf zwölf Monate, bedingt auf zwei Jahre.

Der Angeklagte hatte mit der Familie des Opfers vor der Verhandlung vereinbart, 8000 Franken Genugtuung zu bezahlen und einen Teil der Anwaltskosten zu übernehmen.

Verschulden wiegt schwer

Das Gericht verurteilte den Mann wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten, mit einer Probezeit von fünf Jahren. Die Therapie muss er weiterführen. Auch das Gericht beurteilte das Verschulden schwer, wie Reinold Raemy ausführte. Die Handlungen seien gravierend gewesen und der Täter dabei voll zurechnungsfähig. Der grosse Altersunterschied zwischen Täter und Opfer, die egoistischen Motive des Täters sowie die Folgen der Taten haben das Gericht zu seinem Verdikt bewogen. Strafmindernd anerkannte das Gericht die Argumente der Verteidigung.

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