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Freundin misshandelt: Mann verurteilt

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Der Mann hatte im Juli 2015 seine Freundin misshandelt. Auf einer Autofahrt hat er ihren Kopf im Streit mehrfach an den Haaren nach hinten gezogen und hat ihr mehrere Ohrfeigen sowie einen Faustschlag an ein Ohr verpasst. Bei der Wohnung angekommen, hat er ihre Handtasche gepackt, um sie dazu zu bringen, ihm zu folgen. Im Treppenhaus hat er sie an der Kehle gepackt und gegen die Wand gedrückt. Zudem hat er sie mehrfach gestossen, um sie zum Weitergehen zu zwingen. In der Wohnung hat er sie am Hals gepackt und auf das Sofa gezwungen. Er hat sie als Hure beschimpft und ihr mit dem Tod gedroht. Mit einem Küchenmesser hat er sie weiterbedrängt, ebenso mit Ohrfeigen. Er hat zudem das Mobiltelefon der Frau zerstört, indem er es auf den Boden geworfen hat.

Im Strafbefehl hält die Staatsanwaltschaft ausdrücklich fest, dass sie die Strafe mit Absicht teils bedingt und teils unbedingt ausgesprochen hat–dies angesichts der Schwere der Vorfälle und angesichts der Tatsache, dass der Mann vorbestraft ist. Eine günstige Prognose könne deshalb nicht gestellt werden. Sie hoffe, dass die unbedingte Strafe Signalwirkung auf den Verurteilten habe. Der Mann muss 3960 Franken Geldstrafe sowie die Verfahrenskosten von 1200 Franken bezahlen. Weitere 4000 Franken muss er erst bezahlen, wenn er sich innerhalb der Probezeit von fünf Jahren wieder etwas zuschulden kommen lässt. im

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