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«Fribourg Centre B» steht (fast) nichts im Weg

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Pascal jäggi

Die Villars Holding AG plant, über ihre Immobiliengesellschaft Parvico zwei Wohnhäuser inklusive Verkaufs- und Büroflächen sowie eine Erweiterung des Parkhauses Schützenmatte mit Zugang via Neustrasse zu bauen. Das Ganze nennt sich «Fribourg Centre B». Die beiden Gebäude werden rund 4000 beziehungsweise 6000 Quadratmeter gross sein, die Verkaufsfläche soll insgesamt gut 2000 Quadratmeter ausmachen.

Insgesamt investiert die Parvico zusammen mit der Nordmann-Gruppe rund fünfzig Millionen Franken, wie Pierre Siffert, Generaldirektor der Villars Holding, gegenüber den FN erklärte. Den baldigen Abriss der alten Gebäude bestätigte Siffert: «Zu Beginn der nächsten Woche werden die Arbeiten beginnen.»

Der Grund für den Abbruch liegt in der Baufälligkeit der Häuser. Da beide Gebäude in der Vergangenheit schon von Hausbesetzern in Beschlag genommen wurden, hat Oberamtmann Carl-Aléx Ridoré im Dezember 2008 den sofortigen Abbruch aus Sicherheitsgründen angeordnet.

Pierre Siffert ist derweil zuversichtlich, dass in baldiger Zukunft gebaut werden kann, auch wenn beim kantonalen Verwaltungsgericht noch ein letzter Rekurs hängig ist. Dieser richtet sich gegen den Detailbebauungsplan (Ortsplan) Bahnhofallee Süd und wurde von einem Nachbarn der geplanten Gebäude an der oberen Neustrasse eingereicht. Pierre Siffert bestätigt, dass der Grund für den Rekurs bei den Häusern selber liegt und nicht etwa bei der neuen Zufahrt zum Parking Schützenmatte oder bei diesem selber. Entsprechende Einsprachen wurden bereits früher abgewiesen, unter anderem eine des VCS im Jahr 2006. Ins Detail des aktuellen Rekurses will der Generaldirektor mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht gehen.

Solange aber die Einsprache gegen die Gebäude hängig ist, kann auch mit der Parkhauserweiterung nicht begonnen werden, da beide Teil des Ortsplans sind. Ebenfalls abzuwarten bleibt, bis wann das Verwaltungsgericht entscheiden wird.

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