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Friedensgerichte bestehen aus Fachpersonen

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Grossrätin Bernadette Mäder-Brülhart (Mitte links – CSP, Schmitten) hatte dem Staatsrat in einer Anfrage eine Reihe von Fragen zur Einführung und Weiterbildung von Beisitzerinnen und Beisitzern der Friedensgerichte, welche die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bilden, gestellt. Insbesondere machte sie sich Gedanken, ob es genügend deutschsprachige Angebote für diese Personen gibt, die in ihrer Funktion gemäss Justizgesetz über ein anerkanntes Diplom, vertiefte Berufserfahrung und Fachkenntnisse verfügen müssen.

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, dass neu gewählte Beisitzende von Friedensgerichten intern ausgebildet und von einer Ansprechperson betreut werden; jedes Friedensgericht entscheide selbst, in welcher Form dies geschehe. Ein Pflichtenheft gebe es nicht, da die Aufgaben sich direkt aus dem Zivilgesetzbuch ergäben.

Externe Kurse im Angebot

Für die Weiterbildung sei der Justizrat zuständig. Er organisiere die Kurse aber nicht selbst, sondern liste ihm bekannte nützliche und aktuelle Angebote auf. Derzeit seien elf Kurse auf der Website aufgeschaltet, einer nur auf Französisch, alle übrigen nur auf Deutsch, heisst es in der Antwort. Seit Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts am 1. Januar 2013 habe es in der Schweiz Dutzende von Kursen gegeben, um die Mitglieder der Schutzbehörden zu schulen. «Die Mehrheit der Kurse wurden ausschliesslich auf Deutsch durchgeführt.» Die Sprache des Weiterbildungsangebot bestimme der Organisator des Kurses. Der Staat habe weder die Kompetenz noch die Mittel, die Referate der Kursleiter zu übersetzen, antwortet er auf eine weitere Frage der Sensler Grossrätin.

Seit dem neuen Gesetz habe das Amt für Justiz selbst zweimal eine Weiterbildung für die Beisitzenden organisiert, einen Kurs an zwei Tagen im Februar 2013 und einen Kurshalbtag im Februar 2018. Diese Kurse seien auf Französisch durchgeführt, die Unterlagen auf Deutsch abgegeben worden.

Für zweisprachige Kurse

Bernadette Mäder-Brülhart wollte vom Staatsrat wissen, ob die Klienten von Friedensgerichten und damit von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden des ganzen Kantons nicht das Anrecht auf kompetente Beisitzende hätten, was in der Konsequenz Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Bezirke und in allen Sprachen voraussetze. «Warum werden diese nicht generell zweisprachig durchgeführt?», so ihre Frage. Der Staatsrat antwortet darauf, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gemäss Gesetz ein Fachgremium ist, das mit einem Juristen als Präsident und zwei Beisitzenden mit nachgewiesenen Kompetenzen in Sozialarbeit, Psychologie, Pädagogik, Gesundheit, Buchhaltung oder Vermögensverwaltung. «Die Beisitzenden werden demnach aufgrund ihrer Kompetenzen in ihrem spezifischen Berufsfeld gewählt.»

Eine weitere Frage der Grossrätin betraf das Ausbildungsbudget der Friedensgerichte, das 2018 nur noch knapp die Hälfte der letztjährigen Kosten beträgt. Das ist laut Staatsrat auf höhere Kosten im Vorjahr zurückzuführen, als sich Mitarbeitende für den Nachdiplomstudiengang Judikative angemeldet hatten.

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