Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Frischbetonanlage: Schriftenwechsel vor Kantonsgericht geht weiter

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: karin aebischer

Düdingen Ein Komitee will den Bau der geplanten Frischbetonanlage an der Autobahn in Düdingen verhindern und hatte im Sommer 2009 gegen die Baubewilligung Beschwerde eingereicht. Dies vor allem aufgrund des Umweltberichtes und des Quartierplans «Schürli», der gemäss den Einsprechern mit dem Bau der Betonanlage umgangen würde.

Replikrecht missachtet

Im März diesen Jahres hat das Freiburger Kantonsgericht diese Beschwerden abgewiesen. Daraufhin hat das Düdinger Komitee entschieden, ihre Beschwerde ans Bundesgericht weiterzuziehen. Die Einsprecher beriefen sich darauf, dass ihnen das Kantonsgericht das rechtliche Gehör verweigert hatte. Sie rügen, ihnen sei trotz ihres ausdrücklichen Ersuchen mittels Schreiben keine Gelegenheit eingeräumt worden, sich zu bestimmten Stellungnahmen der Bau- und Raumplanungsdirektion, des Tiefbauamtes, der Gemeinde Düdingen sowie der Beschwerdegegner zu äussern.

Urteil aufgehoben

Das Bundesgericht kommt in seinem Urteil vom 5. Juli zum Schluss, dass die Vorinstanz, also das Kantonsgericht, tatsächlich den garantierten Gehörsanspruch der Einsprecher missachtet habe. Damit heisst das Bundesgericht die Beschwerde gut, hebt das angefochtene Urteil auf und weist die Sache zur neuen Beurteilung wieder an das Freiburger Kantonsgericht zurück.

Erneut argumentieren

«Wir sind froh über diesen Entscheid, da wir der Überzeugung waren, vom Kantonsgericht nicht richtig behandelt worden zu sein», sagt Adrian Riedo, einer der Einsprecher. Das Komitee erwarte, dass es nun die Gelegenheit erhalte, nochmals alle Argumente gegen den geplanten Bau der Frischbetonanlage in Düdingen darzulegen.

Der Verwaltungsratspräsident der Frischbeton AG Tafers, Kurt Baumgartner, bezeichnet das Urteil des Bundesgerichts als überspitzten Formalismus. «Das Urteil ist in unseren Augen absolut formalistisch und ändert nichts an der Sache», sagt Baumgartner. Für die Frischbeton AG sei der Entscheid aus Lausanne mit Zeit- und Geldverlust verbunden.

Provisorium bald in Betrieb

Die Frischbeton Tafers AG hält weiterhin am Düdinger Standort für den Ersatz ihrer alten Anlagen in Tafers fest. «Es war ein weiser Vorentscheid, in Tafers eine provisorische Anlage zu bauen», erklärt Kurt Baumgartner. Diese sei als Übergangslösung gedacht und solle im Verlauf des Monats August ihren Betrieb aufnehmen. Somit stehe die Frischbeton AG nicht unter Druck mit dem Bau der neuen Zentrale in Düdingen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema