Das neue Schulgesetz hat Konsequenzen auf verschiedenen Ebenen. So beispielsweise auch auf die fremdsprachigen Schulkinder. Gemäss Reglement sollen nur noch diejenigen fremdsprachigen Kinder Sprachkurse erhalten, welche neu zugezogen sind. Das heisst im Klartext, dass alle andern, die schon länger da sind und die lokale Schulsprache trotzdem nicht sprechen, ab August 2017 nicht mehr von diesen Sprachkursen profitieren können.
Für den Schuleintritt und die Schulkarriere dieser Kinder hat dies negative Konsequenzen. Wie sollen sie dem Unterricht folgen, wenn sie die notwendigen sprachlichen Grundlagen nicht beherrschen? Welche Auswirkungen hat die neue Regelung auf die betroffenen Klassen und deren Lehrpersonen? Kinder ohne genügend Kenntnisse der lokalen Schulsprache werden Stützunterricht benötigen, denn ohne eine Unterstützung werden sie die Lernziele nicht erreichen können. Bleibt zu hoffen, dass den Schulen die notwendigen Ressourcen dafür zugesprochen werden.
Umso wichtiger werden die freiwilligen Sprachkurse für fremdsprachige Kinder im Vorschulalter (Elki-Deutsch), welche in einigen Gemeinden seit vielen Jahren bestehen. Auch der Besuch der Spielgruppen begünstigt das Erlernen unserer Sprache. Nicht zu vergessen sind die Väter- und Mütterberatung, der Verein Familienbegleitung, ausser- und vorschulische Kinderbetreuungsplätze und so weiter – sie alle kümmern sich um die Bedürfnisse der Früherkennung und Frühförderung. Was in unserem Kanton jedoch fehlt, ist eine Koordination der zahlreich bestehenden Angebote, und wo nötig, deren Ausbau.
Die Gemeinden täten trotzdem jetzt schon gut daran, die fremdsprachigen Eltern proaktiv über die bevorstehende Praxisänderung zu informieren und ihnen aufzuzeigen, wie wichtig der Besuch von vorschulischen Förderprogrammen für den Schuleintritt ihrer Kinder ist. Last but not least braucht es dazu auch den Willen der Eltern. Hier sollte an die Eigenverantwortung appelliert werden. Denn was bei uns heute noch freiwillig ist, handhabt beispielsweise der Kanton Basel schon ganz anders: Auf der Grundlage eines kantonalen Gesetzes können Kinder vor dem Kindergarteneintritt verpflichtet werden, ein Minimum an Deutsch zu erlernen.