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Für Härtefall-Gelder zählt die Steuersituation der Besitzer nicht mehr

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Das bürgerliche Lager im Grossen Rat brachte den Entscheid vom letzten Oktober zum Kippen.
Alain Wicht

Härtefall-Gelder sollen unabhängig von der steuerlichen Situation der Firmenbesitzer gewährt werden. Dies entschied der Grosse Rat am Montag und änderte damit einen von ihm selber gefällten Entscheid vom letzten Oktober.

«Der Staatsrat definiert die Härtefälle, indem er insbesondere die wirtschaftliche Lage des Kantons und die steuerliche Situation der leistungsberechtigten Personen berücksichtigt. Die Unterstützung wird nur genehmigt, wenn die Firmen vor der Covid-19-Krise rentabel oder existenzfähig waren.»

So lautete der Artikel zu den Härtefällen, den der Grosse Rat im letzten Oktober im Gesetz über die Sofortmassnahmen des Staatsrats genehmigt hatte. An seiner Sitzung von Montag hat der Grosse Rat diesen Artikel wieder abgeändert. So fällt die Klausel weg, dass die steuerliche Situation der Patrons berücksichtigt werden müsse. Der Grosse Rat genehmigte eine entsprechende parlamentarische Initiative mit 58 gegen 28 Stimmen.

Dieser Entscheid kommt einer Kehrtwende gleich. Im Oktober hatte der Entwurf des Staatsrats die Berücksichtigung der steuerlichen Situation noch nicht vorgesehen, doch das Kantonsparlament fügte sie mit der Annahme eines Antrags aus den eigenen Reihen hinzu. Nun entfernt er genau diese Klausel wieder aus dem Gesetz. Weiterhin berücksichtigt werden die Vermögen der Firmen selber.

Neue Situation

«Die Situation ist heute nicht mehr mit jener vor vier Monaten zu vergleichen», sagte Daniel Bürdel (CVP, Plaffeien), Co-Autor der parlamentarischen Initiative. Der Bund habe die Verordnung zu den Härtefällen vier Mal verändert, die Härtefall-Gelder werden bei einem Umsatzrückgang von 40 statt 55 Prozent gewährt, und die gesamten Härtefall-Gelder werden von ursprünglich 200 Millionen wohl auf 10 Milliarden Franken erhöht. «Wir hatten damals eine Ungleichheit geschaffen. Bestraft wurden jene, die Reserven gebildet hatten etwa für die Altersvorsorge. Der Entscheid muss deshalb korrigiert werden», so Bürdel. 

«Alle Firmen müssen gleich behandelt werden», sagte Nadine Gobet (FDP, Bulle). «Kein Kanton berücksichtigt bei der Vergabe der Gelder den Steuerstatus. Freiburg ist damit eine Ausnahme.» Die Streichung der Klausel wurde am Montag vom bürgerlichen Lager unterstützt. «Nicolas Kolly (SVP, Essert) betonte: «Der Entscheid zur Schliessung von Sektoren wurde durch die Behörden getroffen. Die Entschädigung soll deshalb unabhängig von wirtschaftlichen Faktoren sein.»

Staatsrat Georges Godel (CVP) sagte, die Regierung stelle sich nicht gegen diese Änderung. Bereits nach dem Entscheid im Oktober habe der Staatsrat des Grossen Rats diesen pragmatisch umgesetzt. «Der Staatsrat hat in allen Fällen Hilfe gewährt, um niemanden zu benachteiligen.» Wem der Steuerstatus keinen A-fonds-perdu-Beitrag erlaube, der habe die Hilfe in Form eines Darlehens erhalten, um die Liquidität sicherzustellen, so Godel. Insgesamt seien bisher nur fünf Fälle registriert worden, wo die steuerliche Situation eine Rolle gespielt habe.

Die Ratslinke bekämpfte am Montag die Änderung und war entsprechend unzufrieden mit dem Abstimmungsresultat. «Nein, es ist nicht korrekt, dass diese Firmen Hilfe vom Staat erhalten», sagte Elias Moussa (SP, Freiburg). Er verstand nicht, warum es hier anders laufen solle als etwa bei der Sozialhilfe. Benoît Rey (CSP, Freiburg) zog ebenfalls den Vergleich mit der Sozialhilfe und schloss: «Nur den Reichen wird die Hilfe geschenkt.» Und Armand Jaquier (SP, Romont) ergänzte: «Die Hilfe sollte nur an die gehen, die sie wirklich nötig haben.» Doch Daniel Bürdel entgegnete: «Auch die erwähnte fünf Fälle zahlen Steuern, und sie sollen gleich behandelt werden wie alle anderen Härtefälle, die sicher noch Anträge stellen werden.»

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