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Führungsstruktur der PH wird geändert

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1999 ist das Gesetz über die Pädagogische Hochschule (PH) in Kraft getreten, nun wird es überarbeitet. Grund dafür ist, dass die PH sich seit der Gründung weiterentwickelt hat und sich bildungspolitisch einiges verändert hat, wie die Freiburger Erziehungsdirektion in einer Medienmitteilung schreibt. So haben sich beispielsweise die Kompetenzanforderungen an den Lehrberuf verändert, etwa im Zusammenhang mit dem Englischunterricht.

Die PH erobert sich langsam einen Platz in der Schweizer Bildungslandschaft. Sie unterliegt neu dem Schweizer Hochschulgesetz und muss deshalb auch alle Kriterien für eine Akkreditierung erfüllen. Es wird zum Beispiel erwartet, dass sie in der Forschung leistungsfähiger wird, um etwa von Geldern des Nationalfonds profitieren zu können. Im Gegenzug ist der Begriff «Pädagogische Hochschule» im neuen Gesetz erstmals geschützt.

Die Anpassungen an die neuen schweizerischen Bestimmungen sind mit ein Grund, weshalb die Arbeiten für die Revision des Freiburger PH-Gesetzes schon seit sechs Jahren laufen. Mit dieser besseren Positionierung in der Schweiz kann die PH Freiburg auch interkantonale und internationale Anforderungen besser erfüllen, zum Beispiel im Rahmen des Bologna-Systems.

Gemäss Carole Plancherel, stellvertretende Vorsteherin des Amtes für Universitätsfragen, sind auch Evaluationen in die Gesetzesänderung eingeflossen. So auch jene über die Führungsstrukturen aus dem Jahr 2005. Im neuen Gesetz ist vorgesehen, dass ein vollamtlicher Rektor oder eine vollamtliche Rektorin angestellt wird. Diese Person wird im Gegensatz zu heute nicht mehr parallel die Grundausbildung leiten. Der Status eines PH-Rektors ist dann in etwa mit dem eines Uni-Rektors vergleichbar. Weiter soll es für beide Sprachgruppen einen Abteilungsleiter für die Grundausbildung geben und einen für die Weiterbildung. Gemäss Carole Plancherel soll dieser neu geschaffene, zweisprachige Bereich die Bedeutung und die Sichtbarkeit der zweisprachigen Weiterbildung verstärken. Ein weiterer Abteilungsleiter wird für den Bereich «Pädagogische Beratung, Forschung und Entwicklung» eingesetzt. Ausserdem soll eine Verwaltungsleitung die Direktion von der operationellen Arbeit entlasten.

 Nicht direkt Einfluss auf das neue PH-Gesetz, das bis zum 31. Oktober in der Vernehmlassung ist, haben die Evaluationen über die Mitarbeiterzufriedenheit 2011 und 2012. Diese hatten interne Schwierigkeiten zu Tage gebracht (die FN berichteten). Die Erziehungsdirektion hat Experten beauftragt, Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten. Diese Untersuchung ist noch in Gang.

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