Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Fünf Chancen hat er nicht wahrgenommen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten, eine Busse von 1000 Franken und die Verpflichtung, dem Staat Freiburg eine Ersatzforderung von 9000 Franken zu bezahlen. So lautet das Urteil, welches das Strafgericht Sense gestern über einen 40-jährigen Mann gefällt hat. Er muss zudem die Verfahrenkosten von 6000 Franken übernehmen.

Der Mann hatte zwischen 2012 und 2013 insgesamt neun Kilogramm Haschisch für rund 45 000 Franken gekauft und einen Teil der Ware nach und nach weiterverkauft. Für die verkauften 2,4 Kilogramm erzielte er einen Gewinn von rund 7700 Franken. Zugleich hat er bei sich zu Hause Hanf angebaut, um daraus Marihuana zu gewinnen. Dieses hat er teils selbst konsumiert und teils weiterverkauft und dabei einen Gewinn von rund 3000 Franken erzielt.

Straffällig in der Probezeit

Es war bereits das sechste Mal, dass sich der Mann wegen Betäubungsmitteldelikten verantworten musste. Bisher war er immer zu bedingten Strafen verurteilt worden. Deshalb kamen an der gestrigen Verhandlung nicht nur die letzten Verstösse und Vergehen zur Sprache. Das Gericht musste auch klären, ob die im Jahr 2008 ausgesprochene bedingte Gefängnisstrafe von zehn Monaten widerrufen werden soll, da er die neuen Vergehen innerhalb der Probezeit von fünf Jahren begangen hatte. Der Mann aus dem Sensebezirk sagte vor Gericht, dass er wieder mit dem Drogenhandel angefangen habe, als er in finanzielle Schwierigkeiten geraten war und die Schulden immer mehr wurden. «Es ist mir alles über den Kopf gewachsen.»

Für Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach war klar, dass der Angeklagte jetzt endlich die Verantwortung für sein Verhalten übernehmen muss. «Er wurde fünf Mal verurteilt und war noch nie im Strafvollzug. Die bisherigen Strafandrohungen zeigten keine Wirkung.» Der Mann habe immer weitergemacht, obwohl ihm mehrere Chancen gegeben worden seien, sich zu ändern. «Er konnte die Finger nicht vom Drogenhandel lassen.» Das Verschulden wiege sehr schwer, zumal der Mann aus egoistischen Gründen gehandelt habe, nämlich aus finanziellem Interesse, argumentierte die Staatsanwältin. Sie beantragte eine Strafe von 14 Monaten und dass die bedingte Strafe widerrufen wird. Zudem forderte sie eine Busse von 1000 Franken für den Konsum und 9000 Franken als Ersatzforderung an den Staat.

Rechtsanwalt André Clerc sah die Sache etwas anders: Sein Mandant habe einiges gelernt, die 68 Tage in Untersuchungshaft hätten sein Leben verändert, und ein erneuter Rückfall sei nicht zu erwarten. «Er hat es begriffen», so der Verteidiger. Auch die Familie habe seinem Mandanten klar gemacht, dass nun Zeit sei, das Verhalten zu ändern. Er führte zudem an, dass der Mann einen festen Job habe und dass er durch eine Lohnpfändung Schritt für Schritt die Schulden abtrage. Er habe sich im Verfahren gut verhalten und geständig gezeigt. «All diese Umstände sprechen dafür, dass er noch eine Chance erhält.» Er plädierte dafür, die frühere bedingte Strafe nicht zu widerrufen und die neue Strafe wieder bedingt auszusprechen.

«Es tut mir leid, ich habe einen Riesenmist gemacht», sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort, bevor sich das Gericht unter der Leitung von Präsident Reinold Raemy zur Urteilsberatung zurückzog.

Das Gericht verzichtete in seinem Urteil darauf, die frühere zehnmonatige bedingte Freiheitsstrafe zu widerrufen. Für die neueren Vergehen setzte es aber eine unbedingte Gefängnisstrafe fest.

Meistgelesen

Mehr zum Thema