Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Fünf Jahre Gefängnis wegen sexueller Handlung mit Kindern und Vergewaltigung

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Fünf Jahre Gefängnis: So lautet das Urteil des Bezirksgerichts der Broye in Estavayer-le-Lac für einen 55-jährigen Mann. Das Gericht hat ihn gestern wegen sexueller Handlungen mit Kindern, Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Pornografie schuldig gesprochen. Das 28-jährige Opfer zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert: «Das ist mehr, als ich erwartet habe», sagte sie mit Tränen in den Augen gegenüber den FN.

Wie bereits am Verhandlungstag letzte Woche waren der Beschuldigte und die Klägerin auch bei der Urteilsverkündung durch eine Wand voneinander getrennt; die beiden Parteien konnten sich nicht sehen. Im Unterschied zum Verhandlungstag von letzter Woche sassen jedoch eine Polizistin und ein Polizist in der hintersten Reihe: Sie brachten den 55-Jährigen nach der Urteilsverkündung ins Gefängnis. Das hatte das Gericht veranlasst, da Fluchtgefahr vorliege.

Ein Familiendrama

Die 28-jährige Frau beschuldigte den Mann, sie in den Jahren 2001 bis 2003 sexuell missbraucht zu haben. Der Mann lebte zu diesem Zeitpunkt mit dem damals 13-jährigen Mädchen und deren Mutter zusammen in einer Wohnung im Broyebezirk. Der Mann war Tanzlehrer, die Mutter und die Tochter lernten ihn bei einem Tanzkurs kennen. Die Mutter ging mit dem Tanzlehrer eine Beziehung ein. Der Angeklagte bezeichnet sich selber als «lesbisch». Er trägt gerne Frauenkleider. Als er bei Mutter und Tochter einzog, hatte er laut eigenen Aussagen ein Burn-out sowie Alkohol- und Drogenprobleme.

Bei den sexuellen Handlungen waren laut Klägerin auch spezielle Praktiken im Spiel. Der Mann gab während der Verhandlung zu, mit dem Mädchen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Dass dabei spezielle sexuelle Praktiken im Spiel waren, hatte er jedoch abgestritten. Das Gericht befand jedoch die Version der jungen Frau für glaubhaft. Sie hatte die Geschehnisse für die Untersuchung detailliert aufgelistet. «Sie konnte die Zeit und den Ort der Taten im Kontext benennen», sagte Gerichtspräsident Pascal L’Homme bei der Urteilsverkündung.

Während der Verhandlung bestätigte die junge Frau, dass sie sich damals nicht gewehrt hatte. Für L’Homme ist der 55-Jährige dennoch der Vergewaltigung schuldig zu sprechen und nicht nur wegen sexueller Handlungen mit Kindern: Er habe die familiäre Situation des Kindes schamlos ausgenützt, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Sein Vergehen sei extrem schwer, auch wegen der speziellen Praktiken. Die 13-Jährige habe keine Chance gehabt, sich zu wehren. Das Mädchen hatte zum Zeitpunkt der Taten keinen Kontakt mehr zu seinem Vater. Die Mutter war oft beruflich ausser Haus, und das Mädchen deshalb emotional abhängig von dem Mann. L’Homme sprach ihn auch wegen sexueller Nötigung und Pornografie schuldig; Letzteres aufgrund von Dateien auf dem Laptop des Verurteilten.

Die Anwältin der Klägerin hatte letzte Woche für eine sechsjährige Gefängnisstrafe plädiert. Sie zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Die Verteidigung hatte eine Strafe auf Bewährung verlangt. Ob der Mann das Urteil des Bezirksgerichts ans Kantonsgericht weiterzieht, steht noch offen. Der Verurteilte zeigte bei der Urteilsverkündung keine sichtbare Regung.

Meistgelesen

Mehr zum Thema