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Fünf Millionen Franken weniger pro Jahr

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Finanzvorsteherin Anne-Elisabeth Nobs umriss an der jüngsten Synode der reformierten Kirche des Kantons (ERKF) in Grange­neuve kürzlich die möglichen Auswirkungen der angelaufenen Steuerreform im Kanton auf die Kirchgemeinden. Das teilt die ERKF in einem Communiqué mit.

Projektionen gehen laut Nobs davon aus, dass reformierte Kirchgemeinden und katholische Pfarreien total jährlich fünf Millionen Franken weniger Einnahmen zu erwarten haben. Der Kanton hat den beiden grossen Kirchen Ausgleichszahlungen von mindestens 7,7 Millionen Franken zugesichert, verteilt auf sieben Jahre. In den ersten drei Jahren stehen je 1,3 Millionen Franken zur Verfügung, von denen etwa ein Fünftel den reformierten Kirchgemeinden zur Verfügung stehen wird. Dennoch geht Nobs davon aus, dass pro Jahr etwa 650 000 Franken in den Budgets der Kirchgemeinden fehlen werden. Das entspricht bei einem Gesamtsteueraufkommen von 15,3 Millionen Franken einem Einnahmenverlust von rund fünf Prozent. Allerdings sind nicht alle Kirchgemeinden gleichermassen von den Mindereinnahmen betroffen.

«Ein grosser Brocken»

Traktandiert waren in Grange­neuve auch verschiedene Reglemente. So bereinigten die Delegierten ihre Richtlinien zum Vertrag über die Dienstverhältnisse der Amtsträgerpersonen in dritter Lesung. Das Regelwerk wurde in der Schlussabstimmung mit grossem Mehr gutgeheissen. Mit dieser Verabschiedung endet ein Prozess, der im Mai 2016 begonnen hat. «Damit dürfte ein grosser Brocken dieser Legislatur beendet sein», stellte Pierre-Alain Sydler, Präsident der Synode, fest. Mit diesem Dokument werden die Grundlagen für die Anstellung und die Wahl von Pfarrpersonen, Diakoninnen und Diakonen geregelt. Damit stellt die ERKF den Kirchgemeinden eine Referenz für die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen zur Verfügung.

Bereinigt wurde auch das Reg­lement über die Kriterien zur Ordination und zur Aufnahme in den Kirchendienst. Die Zulassung zur Ordination und die Aufnahme in den Kirchendienst lehnen sich nun stärker an bestehende Regelungen an als in der Originalfassung.

Neues Lehrmittel

Als Reaktion auf einen Vorstoss aus der Synode hat die Fachstelle Bildung der ERKF die Erarbeitung eines Lehrmittels für den Religionsunterricht im Kindergarten evaluiert. Noch liegt kein Projekt auf dem Tisch. Klar ist jedoch, dass ein solches Lehrmittel im Rahmen der Entwicklung der Lehrpläne und des Konzepts der ERKF für den Religionsunterricht in der obligatorischen Schule verstanden werden müsse, wie es heisst.

Pfarrer Andreas Hess von der Kirchgemeinde Meyriez tritt per 1. Januar 2019 die neue Seelsorgestelle der Kantonalkirche im Bundesasylzentrum Guglera mit einem 20-Prozent-Pensum an. Daher hat er seinen Rücktritt aus dem Synodalrat erklärt. Nun steht die Ersatzwahl einer deutschsprachigen, ordinierten Person in den Synodalrat an.

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