Es ist erst seit Januar in Kraft und wird bereits wieder überarbeitet: das Generalratsreglement der Stadt Freiburg. Das Parlament hatte sich im März 2017 für eine Teilrevision entschieden, um das Reglement an kantonale Gesetze anzupassen und eine geschlechtsneutrale Sprache einzuführen (die FN berichteten). Im Februar hat der Generalrat aber beantragt, dass es künftig reichen soll, wenn fünf Prozent der Bevölkerung ein Referendum verlangt. Heute müssen zehn Prozent unterschreiben, damit ein Referendum zustande kommt. Diese Änderung wird auch im Generalratsreglement festgeschrieben.
Der Generalrat stimmte am Dienstagabend über die tiefere Hürde für ein fakultatives Referendum ab. Zudem erledigte er auch gleich die letzten redaktionellen Änderungen am Reglement und nahm kleine Anpassungen vor, die der Oberamtmann vorgeschlagen hatte.
Der Generalrat genehmigte die Änderungen am Reglement diskussionslos. In der Debatte im Februar hatten die Generalratsmitglieder die tiefere Hürde vor allem mit demokratiepolitischen Argumenten begründet. «Wir möchten die Demokratie neu gestalten, sie zugänglicher und moderner machen», sagte Simon Murith (CVP) damals. So könne die Stimmbevölkerung sich auch ausserhalb von Wahlen äussern. Und Oliver Collaud (Grüne) sagte: «Es ist eine Herausforderung, innert dreissig Tagen 2700 Unterschriften zu sammeln.» Gerade weil in der Stadt Freiburg auch der Gemeinderat im Proporzsystem gewählt werde, sei es wichtig, die Hürden für ein Referendum zu senken. Und im Namen der SVP sagte Pascal Wicht damals: «Wir haben keine Angst, der Bevölkerung eine Stimme zu geben.»
In der Schlussabstimmung akzeptierte der Generalrat am Dienstagabend das revidierte Reglement und damit eine tiefere Hürde für das fakultative Referendum einstimmig. Damit müssen nun innert dreissig Tagen 1370 Unterschriften gesammelt werden.
Auf nationaler Ebene benötigt ein Referendum 50 000 Unterschriften, die innert 100 Tagen gesammelt werden müssen. Im Kanton Freiburg sind 6000 Unterschriften innert 90 Tage gefragt.