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Fünfmal in eine Käserei eingebrochen

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Autor: karin aebischer

Ihre Einbrüche seien nicht lange zum Voraus geplant gewesen, sie hätten sich meist noch am selben Abend dazu entschlossen, erklärte einer der beiden Angeklagten gestern vor dem Strafgericht des Sensebezirks. Zusammen mit seinem ehemaligen Kollegen, welcher der Gerichtsverhandlung fern blieb, ist er zwischen Oktober 2007 und Januar 2008 fünf Mal in die Käserei Frieseneit eingedrungen. Bei den Diebstählen haben die beiden Bargeld in der Höhe von rund 2950 Franken ergattert. Es entstand ein Sachschaden von rund 2000 Franken.

Teurer Ausgang

Die Idee, in die Käserei einzubrechen, sei aus einem Gespräch entstanden, erklärte der heute 20-Jährige dem Gerichtspräsidenten Reinold Raemy. Dabei sei nicht der Kick an der Sache, sondern die Beute im Vordergrund gestanden. Die beiden hätten die Einbruchdiebstähle jeweils begangen, weil sie Bargeld für Kleider und für den Ausgang gebraucht hätten. Weil sie zu oft im Ausgang gewesen seien und dies entsprechend gekostet habe, hätten sie leichte Geldprobleme gehabt. Mit den Einbrüchen wollten sie sich einen besseren Lebensstandard ermöglichen.

In Buvetten erfolglos

Die beiden hatten im Weiler Frieseneit nicht nur die Käserei, sondern auch ein leerstehendes Bauernhaus im Visier. Anfang November 2007 sind sie dort eingedrungen und haben elektronische Gegenstände im Wert von 1980 Franken und Bargeld in der Höhe von 300 bis 400 Franken gestohlen. Der 21-jährige Drahtzieher der Einbrüche, welcher der Vorladung nicht gefolgt war, hatte im Januar 2008 zudem versucht, in die Tennis- sowie in die FC-Buvette in Schmitten einzubrechen. Anhand von Fingerabdrücken konnte ihn die Kriminalpolizei Freiburg als Täter identifizieren.

Beute zurückzahlen

Das Strafgericht des Sensebezirks hat den 21-Jährigen gestern unter anderem wegen mehrfachem Diebstahl, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachem Hausfriedensbruch zu einer bedingten Strafe von 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit mit einer Probezeit von vier Jahren und einer Busse von 500 Franken verurteilt.

Seinem am Prozess anwesenden Kollegen, den das Gericht eher als Mittäter einstufte, wurde eine bedingte Strafe von 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit mit einer Probezeit von zwei Jahren auferlegt. «Das Strafgericht hat die Vergehen als erheblich eingestuft, auf der anderen Seite aber auch gewürdigt, dass Sie keine Vorstrafen haben und sich seither gut verhalten haben», erklärte Reinold Raemy dem Verurteilten.

Für Schaden aufkommen

Die beiden Verurteilten müssen für den Schaden des Zivilklägers in der Höhe von 5000 Franken solidarisch aufkommen. Auch die gesamten Gerichtskosten wurden den beiden auferlegt.

Das Strafgericht des Sensebezirks hat die beiden Angeklagten vom Vorwurf des bandenmässigen Diebstahls freigesprochen. Bandenmässigkeit hätte eine minimale Strafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe zur Folge gehabt. Wie Gerichtspräsident Reinold Raemy erklärte, war die Bandenmässigkeit aber nicht gegeben, da die beiden Angeklagten nicht bewusst den Entscheid fällten, eine bestimmte Anzahl von Einbrüchen zu tätigen.

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