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Für den Armutsbericht wird die Datenübermittlung neu geregelt

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Der Kanton Freiburg hat 2016 erstmals in einem umfangreichen Bericht die Armut im Kanton festgehalten. Dieser Bericht soll einmal pro Legislatur aktualisiert werden, so dass der Staat rasch allfällige Massnahmen treffen kann. Der nächste Armutsbericht ist für das erste Halbjahr 2021 vorgesehen.

Aus diesem Grund hat der Grosse Rat gestern einstimmig eine Änderung im Sozialhilfegesetz genehmigt. Eine Totalrevision des Sozialhilfegesetzes ist zwar in Vorbereitung, kommt aber für den nächsten Armutsbericht zu spät.

Gemäss Staatsrat Georges Godel (CVP) braucht es für den Armutsbericht Daten von verschiedenen Staatsstellen, in erster Linie jedoch von der Steuerverwaltung. Diese darf aber aufgrund des Steuergeheimnisses die gewünschten Informationen nicht einfach so an das Amt für Statistik liefern.

Die Gesetzesänderung gibt nun der Datenübermittlung eine rechtliche Grundlage. So werden die Steuerdaten an das statistische Amt anonymisiert übermittelt, und alle Personen, welche diese Daten bearbeiten, unterliegen dem Steuergeheimnis. «Die Daten existieren noch nicht in der gewünschten Form», so Godel. «Sie müssen erst erstellt werden.»

Grossrätin Andréa Wassmer (SP, Belfaux) unterstrich die Notwendigkeit eines regelmässigen Berichts für die Armutsbekämpfung. Anne Meyer Loetscher (CVP, Estavayer) betonte, dass nur das statistische Amt, nicht aber die Steuerverwaltung selber einen solchen Bericht erstellen könne. Bernadette Mäder-Brülhart (CSP, Schmitten) erinnerte an die Sorgfaltspflicht des Amts für Statistik: «Es ist zentral, dass der Datenschutz gewährleistet ist.»

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