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Für den Erhalt eines Volksrechts

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Autor: walter buchs

Welches ist für Sie der Hauptgrund, die Gesetzesrevision abzulehnen?

Ich bin nicht gegen das Gesetz, sondern lediglich gegen den Artikel, der besagt, dass nicht mehr die Gemeindeversammlung oder der Generalrat für Einbürgerungsentscheide zuständig ist, sondern der Gemeinderat, unterstützt von einer Einbürgerungskommission.

In unserem Kanton werden jedes Jahr über 400 Einbürgerungen vorgenommen. Dies bedeutet, dass sich die Praxis bewährt. Es gibt gar keinen Grund, der Gemeindeversammlung ein demokratisches Recht wegzunehmen.

In unseren Nachbarkantonen ist überall der Gemeinderat zuständig. Warum nicht auch in Freiburg?

Ich weiss nicht, warum in den Nachbarkantonen die Sache anders geregelt ist. Ich sage einfach, das geltende Gesetz ist für Freiburg gut.

Die Einbürgerung ist momentan kein Verwaltungsakt, sondern ein politischer Entscheid, und der soll beim Volk bleiben. Niemand muss Angst haben, sich der Diskussion vor dem Volk zu stellen. Deshalb soll auch das Volk weiterhin über die Einbürgerungen entscheiden.

Aber der Gemeinderat ist doch eine politische Behörde?

Es trifft durchaus zu, dass der Gemeinderat auch einen politischen Entscheid fällt. Er hat gewisse Rechte und Pflichten.

Es gibt aber politische Entscheide, die man bewusst dem Volk vorbehalten will. Die Einbürgerungen sind Entscheide, die ich nun schlussendlich dem Gemeinderat nicht delegieren will.

Die neue Kantonsverfassung sagt, dass «das Gesetz ein Beschwerderecht gegen abweisende Einbürgerungsentscheide vorsieht». Wie ist das bei einem Gemeindeversammlungsentscheid möglich?

Ich möchte zuerst sagen, dass es in der Verfassung nicht ganz klar ist. Aber nun zur Umsetzung: Auch wenn ein Gesuch bei einer Gemeindeversammlung abgelehnt wird, kann man das begründen. Bei einer offenen Diskussion werden die Argumente auf den Tisch gelegt. Wenn Fragen gestellt werden, die sich direkt an Gesuchsteller richten, können sie diese selber beantworten. Erst in einem zweiten Teil der Diskussion und dann sicher bei der Abstimmung müssen die Betroffenen in den Ausstand treten.

Die Diskussion an einer Gemeindeversammlung bietet somit Stoff, um Entscheide zu begründen, und das soll auch so sein. Ablehnungen, wo überhaupt nicht diskutiert wurde, sind mir nicht bekannt.

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