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Für die Mutterschaft

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Grosser Rat verabschiedet Resolution

Gestellt wurde der Antrag von Laurence Terrin (Grüne, Freiburg) und Anita Cotting (sp, Freiburg). Sie riefen in Erinnerung, dass das Schweizer Volk am 13. Juni 1999 die Mutterschaftsversicherung abgelehnt habe. «Das Freiburger Volk hat sie aber mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 54 Prozent angenommen. Mit diesem Ergebnis kommt der Wille der Freiburgerinnen und Freiburger zum Ausdruck, die Mutterschaft zu verteidigen und sie zu fördern», fuhren sie fort und gaben zu verstehen, dass für eine komfortable Mehrheit der Westschweiz der Schutz und die soziale Solidarität im Zusammenhang mit der Mutterschaft eine Selbstverständlichkeit, ja, eine Priorität darstelle.

Die beiden Grossrätinnen gaben auch zu bedenken, dass die Schweiz nur ein Prozent ihres Bruttosozialproduktes für die Familie verwende und immer noch keine Mutterschaftsversicherung habe, womit sie sich auf europäischer Ebene die rote Laterne eingehandelt habe. «Diese fehlende Unterstützung ist umso schockierender, als wir eines der reichsten Länder der Welt sind», führten sie weiter aus. «Schlimmer noch, die Schweiz hat die Vereinbarung 103 der Internationalen Organisation der Arbeit, welche die Mutterschaft schützt, immer noch nicht unterzeichnet, obwohl der Text sehr minimal gehalten ist, auch wenn er für die Frauen dieser Welt sehr wichtig ist», begründeten sie ihren Antrag weiter.
Von grosser Bedeutung ist ein Beitritt der Schweiz nach ihren Worten aber auch, weil so verhindert werden könne, dass die Vereinbarung revidiert und der Schutz der Frauen abgeschwächt wird. So wiesen sie auf die Absicht hin, gewisse Kategorien von Arbeitnehmerinnen vom Schutz auszuschliessen.

Demokratische
Regeln respektieren

Isabelle Chassot (cvp, Granges-Paccot) sah es aber nicht ganz so. «Wir wollten die Mutterschaftsversicherung, wir haben aber verloren. Nun gilt es, die demokratischen Regeln zu respektieren», hielt sie fest. Nach ihren Worten kann die Schweiz der Vereinbarung gegenwärtig nicht beitreten, weil sie nicht alle Bedingungen erfüllen kann. So sieht die Vereinbarung einen zwölfwöchigen Schwangerschaftsurlaub vor, der obligatorisch von einer Sozialversicherung übernommen werden müsse. Wie die persönliche Beraterin von Bundesrätin Ruth Metzler erklärte, kann die Schweiz nach der Revision der Vereinbarung einen Beitritt ins Auge fassen.

Isabelle Chassot rief auch in Erinnerung, dass bezüglich Mutterschafts-versicherung auf Bundesebene einige Vorstösse eingegangen seien. Auch im Kanton Freiburg sei eine Motion für eine kantonale Mutterschaftsversicherung eingereicht worden.
In der Abstimmung über den Resolutionsantrag enthielt sie sich der Stimme, was auch 32 Kolleginnen und Kollegen im Rat taten. Der Antrag wurde aber angenommen.

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