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Für ein würdiges Ende des Lebens

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Für ein würdiges Ende des Lebens

Kirchenversammlung diskutierte über Sterbehilfe

Der Artikel über das Ende des Lebens im Vorentwurf zur neuen Verfassung weckt ungute Gefühle. Die Kirche und viele andere, die Stellung genommen haben, sprechen sich für die alte Formulierung aus.

An der Plenarsitzung der Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft (kkK) des Kantons Freiburg, dem Parlament der Freiburger Katholiken, informierte Antoine Geinoz, Generalsekretär des Freiburger Verfassungsrates, über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Vorprojekt der neuen Kantonsverfassung.

Gott in der Präambel der Verfassung

Geinoz kommentierte vor allem jene Artikel, welche die Kirche betreffen und interessieren: die Erwähnung Gottes in der Präambel, die öffentlich-rechtliche Anerkennung der Kirchen, die Frage der Mandatssteuer und die konfessionelle Neutralität des Unterrichts. 53 Prozent der Vernehmlasser sprachen sich dafür aus, dass die Präambel der neuen Verfassung Gott erwähnen soll. Noch deutlicher wurde die öffentlich-rechtliche Anerkennung der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Kirche gutgeheissen, nämlich von 65 Prozent.

Gegen Mandatssteuer

Umstrittener war in der Vernehmlassung die vorgeschlagene Mandatssteuer (Art. 159), wie Geinoz ausführte. So lehnte die kkK in ihrer Stellungnahme die Mandatssteuer deutlich ab. Eine solche Steuer würde für die Kirchen einen bedeutenden Verlust an Einnahmen bedeuten. Die politische und konfessionelle Neutralität des Unterrichts in öffentlichen Schulen und subventionierten Privatschulen (Art. 75) stiess bei vielen Vernehmlassern auf Ablehnung. So kritisierte die kkK, dass mit diesem Artikel konfessionelle Privatschulen keine staatlichen Subventionen mehr erhalten würden. Das sei nicht annehmbar. Andere fürchteten, dass dieser Artikel dazu führen könnte, den Religionsunterricht zu verhindern.

Sterbehilfe umstritten

Kaum eine andere Bestimmung habe jedoch so viele Stellungnahmen provoziert wie Artikel 39, sagte Geinoz. Das dort verankerte «Recht, in Würde zu sterben», weckte bei einer Mehrheit der Vernehmlasser, namentlich auch bei den Kirchen, ungute Gefühle. Dieser Artikel biete die Möglichkeit der Einführung der passiven oder gar aktiven Sterbehilfe, argwöhnten sie. Die kkK zieht deshalb dem jetzigen Artikel den Minderheitsantrag vor, der vom Recht spricht, «das Ende seines Lebens in Würde zu leben». Der Verfassungsrat wird die definitive Version der Verfassung nächstes Jahr verabschieden. Am 16. Mai 2004 wird darüber abgestimmt.

Die 48 anwesenden Delegierten haben am Samstag unter dem Vor-sitz von Laurent Passer auch mit der ersten Lesung des Entwurfs des Reglements über die Ausübung der kirchlichen politischen Rechte (KPRR) begonnen. Das KPRR regelt in insgesamt 132 Artikeln u.a. das kirchliche Stimmrecht, die Wahl von Pfarreiräten und den Delegierten der kkK, die Initiative und das Referendum in kirchlichen Angelegenheiten.

Motion von Laurent Passer

Zur Sprache kam ausserdem eine Motion, die Laurent Passer am 9. November 2002 eingereicht hatte. Der Motionär forderte darin ein Reglement, das klar bestimmt, welche Erlasse von pfarreilichen Körperschaften die kkK zu genehmigen hat, welches Organ dafür zuständig ist und welche Verfahrensregeln diesbezüglich anzuwenden sind. Wie Michel Monney, Präsident des Exekutivrates, erklärte, habe der Exekutivrat wegen Arbeitsüberlastung das geforderte Reglement nicht innerhalb der vorgeschriebenen sechs Monate erarbeiten können. Der Exekutivrat werde jedoch so rasch wie möglich ein entsprechendes Reglement vorlegen, versprach Monney. FN/Comm .
Neuwahlen
am 25. September

Um das Reglement über die Ausübung der politischen kirchlichen Rechte noch in dieser Legislaturperiode verabschieden zu können, wurde eine zusätzliche Plenarsitzung angesetzt. Sie findet am Mittwoch, 8. Oktober 2003, um 20.00 Uhr statt. Die Neuwahlen der 60 Pfarreidelegierten der Versammlung finden am 25. September 2003 statt. Die neue Legislaturperiode 2003-2007 beginnt am 6. Dezember 2003 mit der Konstituierung der neugewählten Versammlung der kkK. FN/Comm.

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