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Für eine adäquate Betreuung von Betagten mit einer Behinderung

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Autor: walter buchs

Freiburg CVP-Grossrätin Gabrielle Bourguet aus Granges hatte zusammen mit dem kürzlich verstorbenen Fraktionskollegen Moritz Boschung in einer Motion verlangt, dass die Frage der Betreuung von geistig und psychisch behinderten Betagten in die Überlegungen im Rahmen des Projektes Senior+ integriert wird. Entweder im künftigen Gesetz über die Betagten oder in der Gesetzgebung über Personen mit Behinderungen solle das Thema dann auch gesetzlich verankert werden.

Der Staatsrat hatte dem Grossen Rat die Überweisung dieser Motion beantragt (FN vom 27. Oktober 2010). Angesichts der Arbeiten, die gegenwärtig für die beiden erwähnten Gesetze bereits im Gang sind, beantragte der Staatsrat eine Fristverlängerung zur Umsetzung der Motion bis zum 1. Januar 2014. In diesem Sinne hat der Grosse Rat die Motion am Donnerstag einstimmig und ohne Enthaltung überwiesen.

Verbleib im bisherigen Umfeld

Motionärin Bourguet stellte fest, dass Pflegeheime insbesondere personell nicht geeignet sind, um Behinderte zu betreuen. Letztere hätten im Alter auch weniger Familienanschluss. Für eine adäquate Betreuung brauche es somit eine gesetzliche Grundlage.

«Auch Behinderte sollen so lange als möglich im bisherigen Umfeld bleiben können», hob SP-Grossrat René Thomet hervor, der in Villars-sur-Glâne ein Pflegeheim leitet. Das «bisherige Umfeld» bedeute entweder die Familie oder ein Behinderten-Wohnheim. «Ein Heim kann das Zuhause nicht ersetzen», ergänzte CVP-Grossrätin Yvonne Stempfel, Präsidentin von insieme Freiburg.

Damit unterstrich die neue Grossratspräsidentin die Notwendigkeit staatlicher Unterstützung für den Verbleib zu Hause. Sollten aber Projekte für Alterswohnheime vorliegen, solle der Staat diese nicht blockieren, bis das Gesetz vorliegt. Staatsrätin Anne-Claude Demierre sicherte zu, dass dies nicht der Fall ist. Der Spatenstich für das «Altersstöckli» der ssb in Tafers sei der Beweis dafür (FN vom 6. November).

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