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Für eine einheitliche Umsetzung der Reklamevorschriften im Kanton

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Autor: walter buchs

freiburg Mit einer Motion schlug CSP-Grossrat Claude Chassot aus Villarsel-le-Gibloux vor, das Gesetz in dem Sinne zu ändern, dass die Gemeinden über Gesuche um Bewilligung von Reklamen entscheiden können und nicht mehr der Oberamtmann. Der Staatsrat ist von dieser Idee keineswegs angetan und schlägt dem Grossen Rat vor, die Motion abzulehnen.

Der Staatsrat möchte bei der Praxis zur Bewilligung von Reklamen, sei dies entlang der Strassen oder anderswo, «ein Minimum an einheitlicher Umsetzung im ganzen Kanton aufrechterhalten», wie er in der Antwort auf die Motion unterstreicht. Das sei schon mit der heutigen Regelung nicht immer einfach.

Angestellte ausbilden

In der Tat kann der Oberamtmann gemäss Gesetz bereits heute die Befugnis den Gemeinden übertragen. Gegenwärtig haben gut zwanzig Gemeinden (hauptsächlich im Saanebezirk) diese Befugnis erhalten. Nach Meinung des Staatsrates sollte diese Zuständigkeit nur denjenigen Gemeinden übertragen werden, die mindestens über ein Bauamt verfügen. Nur so könnten die Gesuche in Kenntnis der rechtlichen Vorgaben angemessen bearbeitet werden. Sollte die Motion angenommen werden, müssten dann alle Gemeinden ihre Angestellten ausbilden, um rechtskonform handeln zu können, gibt der Staatsrat zu bedenken.

Anschliessend erinnert die Regierung daran, dass laut Gesetz der Oberamtmann Gutachten von den interessierten Gemeinden, vom Tiefbauamt, wenn es sich um Strassenreklamen handelt, einholt, bevor er entscheidet. Wenn geschützte Zonen, Landschaften oder Gebäude betroffen sind, holt er gegebenenfalls auch die Stellungnahme der Kulturgüterkommission oder der Kommission für Natur- und Landschaftsschutz ein.

Schliesslich erinnert der Staatsrat in der Antwort auf die Motion Chassot daran, dass Gesuche für zeitlich befristete Strassenreklamen mindestens einen Monat vor dem ersten vorgesehenen Reklametag vorzulegen sind. Die Gemeinde müsse dann sicherstellen, dass die Bestimmung eingehalten werde.

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