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Für Feste ohne unerwünschte Folgen

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Für Feste ohne unerwünschte Folgen

Informationsblatt mit Checkliste für Jugendschutz und Alkoholausschank

Die Erfahrung zeigt, dass Sucht-Prävention bei Jugendlichen nur dann erfolgreich ist, wenn ihnen die Gesellschaft nicht ständig das Gegenteil vorlebt. Das Oberamt des Sensebezirks und die Suchtpräventionsstelle Freiburg appellieren mit einer Broschüre an die Verantwortung von Festveranstaltern.

Von ANTON JUNGO

Jährlich erteilt das Oberamt des Sensebezirks rund 200 Bewilligungen für Festanlässe (Patent K). Veranstalter erhalten ab sofort mit der Erteilung der Bewilligung eine Broschüre, an Hand der sie überprüfen können, ob ihr Anlass die Vorschriften bezüglich Schutzalter, Angebot und Werbung einhält. Die Broschüre mit dem Titel «Für ein schönes Fest ohne unerwünschte Folgen» wurde gemeinsam von der Suchtpräventionsstelle Freiburg und dem Oberamt ausgearbeitet. Gestern Abend haben die beiden Institutionen potenziellen Festveranstaltern das Merkblatt vorgestellt.

Jugendliche sind besonders gefährdet

Silvia Friedrich, Mitarbeiterin der Suchtpräventionsstelle, unterstrich, dass der Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen zwischen 11 bis 16 Jahren zunimmt. 16 Prozent der Jugendlichen dieser Altersgruppe trinken regelmässig Alkohol, Jungen deutlich häufiger als Mädchen. Beinahe 60 000 der 417 000 Schweizer Jugendlichen dieser Altersgruppe waren bereits mindestens zweimal in ihrem Leben betrunken. Der Prozentsatz von Freiburger Jugendlichen, die alkoholhaltige Getränke konsumieren, liegt über dem schweizerischen Durchschnitt.

Erwiesen ist, dass Jugendliche in dieser Entwicklungsphase rasch zum Glas greifen, wenn sie irgendwo an Grenzen stossen oder sogar scheitern. Jugendliche geraten auch schneller in eine Abhängigkeit von Alkohol und unterschätzen meist die Langzeitfolgen.

Urs Stampfli, auf dem Oberamt zuständig für die Patentbewilligungen, wies auf die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen hin, wie sie im Bundesgesetz über die gebrannten Wasser, in der Lebensmittelverordnung und im Strafgesetzbuch festgehalten sind. So ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Verboten ist auch die Abgabe von gebrannten Wassern an Jugendliche unter 18 Jahren.

An Verkaufspunkten muss ein Schild angebracht werden, mit welchem auf diese Verbote hingewiesen wird. Auch jede Werbung für alkoholische Getränke, die sich an Jugendliche unter 18 Jahren richtet, ist verboten. Verboten ist auch der Ausschank von Alkohol an offensichtlich Betrunkene. Schliesslich ist vorgeschrieben, dass mindestens drei alkoholfreie Getränke angeboten werden müssen, die billiger sind als das billigste alkoholische Getränk.

Wie Silvia Friedrich betonte, wollen Oberamt und Suchtpräventionsstelle mit ihrer Aktion niemandem die Festfreude verderben. Sie zeigen auch Verständnis dafür, dass Vereine mit ihren Festanlässen etwas verdienen wollen. Dies entbindet sie aber nicht ihrer Verantwortung.

David Zimmermann, Mitarbeiter bei der Suchtpräventionsstelle, stellte zwei neue Angebote vor:

l Festveranstalter können bei der Präventionsstelle die «Blue Cocktail Bar» bestellen. An dieser Bar mixt ein junges Team trendige, alkoholfreie Drinks.
lMit der Aktion «Be my Angel» werden Festbesucher schon auf dem Parkplatz darauf aufmerksam gemacht, dass wenigstens ein Insasse nicht trinken sollte. Erklärt sich jemand damit einverstanden, kann er am Fest alkohollose Getränke zum halben Preis konsumieren.

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