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Für flexibles AHV-Alter

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Die Initiative sieht vor, dass ab 62 Jahren eine volle AHV-Rente bezogen werden kann, wenn eine Erwerbstätigkeit aufgegeben wurde. Möglich sein soll auch eine schrittweise Pensionierung. Die Delegierten sprachen sich ebenfalls dafür aus, dass bei hohen Einkommen die Frührente gekürzt werden kann.
Bereits bei der 11. AHV-Revision hatte sich der SGB für ein flexibles Rentenalter stark gemacht. Entsprechend bekämpfte der Gewerkschaftsbund die Vorlage und blieb an der Urne siegreich.

Die 11. AHV-Revision sah ein ordentliches Rentenalter von 65 Jahren für Männer wie Frauen vor. Eine halbe Rente hätte ab 59 Jahren und eine ganze Rente ab 62 Jahren vorbezogen werden können. Dabei wären aber die Renten lebenslänglich gekürzt worden.
Neueste Vorschläge kritisiert
Auch die jüngsten Ideen des Bundesrats fielen beim SGB durch. Die Landesregierung hatte Ende Februar eine Überbrückungsrente für Leute vorgeschlagen, die nicht bis zum 65. Altersjahr arbeiten können.
Demgegenüber stehen Vorschläge bürgerlicher Seite, das Rentenalter zu erhöhen. Bundesrat Pascal Couchepin hatte im Mai 2003 eine Erhöhung auf 67 Jahre angedacht. Die SVP stellte eine Erhöhung auf 68 Jahre zur Diskussion und der Arbeitgeberverband plädierte im letzten November für das Rentenalter 66.
Notiz: Die Meldung bsd042 wurde nach der Abstimmung neu gefasst. Neu sind der Lead und der folgende Abschnitt. Neufassung 1500.
(SDA-ATS/tg rs nh/c5swi soz sozv ecpt vot)

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