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Für Härtefälle muss Bern eine Lösung finden

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FDP-Grossrat und Bauernpräsident Fritz Glauser (Châtonnaye) beschrieb ein Schreckensszenario: Ein Bauer, der in Pension geht oder aus einem anderen Grund seinen Hof nicht mehr bewirtschaftet, hat neu ein privates Grundstück im Wert von 700 000 Franken statt eines Bauernbetriebs für 100 000 Franken. Diesen Mehrwert müsse er gemäss einem Bundesgerichtsurteil neu als Einkommen versteuern, womit Steuern von 300 000 Franken fällig werden. Michel Losey (FDP, Sévaz) blies ins gleiche Horn: Ein Bauer, der sein Gut der Tochter abtritt, müsse einen Kredit aufnehmen, um die Steuern bezahlen zu können.

 «Hören Sie auf, solche Ängste zu verbreiten», entgegnete Finanzdirektor Georges Godel (CVP). Der Bundesgerichtsentscheid, wonach bei Verkäufen von Bauernbetrieben der Gewinn als Einkommen und nicht mehr als Vermögen gilt, betreffe nur Bauzonen und Grundstücke ausserhalb des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht.

Ein Vorstoss im Bundesparlament will diese Praxis nun ändern, und solange hat Godel seine Steuerverwaltung angewiesen, Veranlagungen einzufrieren. Dennoch sprach Grossrat Losey gestern von einer traurigen Haltung des Staatsrates und warf Godel vor, seine bäuerliche Herkunft zu verraten, wenn Freiburg seine Praxis nicht korrigieren wolle.

Godel warf daraufhin Losey vor, unehrlich zu sein, weil dieser wisse, dass Freiburg seine Praxis angepasst habe.

Der Grosse Rat entschied erst, dass der Auftrag aus dem Grossen Rat zulässig ist. Dem Auftrag muss die Regierung dennoch nicht Folge leisten: Bei 52 Ja gegen 36 Nein fehlten vier Stimmen zum qualifizierten Mehr. uh

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