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Für Kantonalisierung der Spitäler

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Untertitel: CSPunterstützt Zusammenarbeits-Bestrebungen

Die Kantonalisierung ermögliche eine bessere Nutzung der Ressourcen und verschaffe allen Bewohnern einen Zugang zu einer guten Spitalpflege, schreibt die CSP in einer Medienmitteilung. Eine bessere Koordinierung der Spitalpflege und eine gute Zusammenarbeit mit Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime, sozialmedizinische Dienste, Dienste für Hilfe und Pflege zu Hause, ambulante Pflege) könne auch mithelfen, Kosten einzusparen.

Entflechtung von Zuständigkeiten

Zur Verlagerung der Spitalfinanzierung auf den Kanton und entsprechender Reduktion der Gemeindesteuern meint die CSP: «Dieser Vorschlag scheint uns angemessener zu sein als eine exklusive Übernahme der Altersbetreuung durch die Gemeinden, zumal der Kanton wichtige Koordinationsaufgaben beibehalten soll, um in allen Bezirken eine qualitativ ebenbürtige Betreuung zu gewährleisten.»

Eine klare Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton und seinen verschiedenen Institutionen habe den Vorteil einer klaren Entflechtung von Zuständigkeiten.
Der Vorteil bestehe darin, dass diejenigen, die entscheiden, für beschlossene Massnahmen geradestehen müssen. Dass aber Patienten aus finanziellen Gründen nicht zwingend der angemessensten Institution zugewiesen würden (Spital, Alterspflegeheim, Spitex), sei jedoch ein Nachteil.
Die CSP befürwortet eine Vernetzung der Pflegeinstitutionen und damit die Schaffung einer unabhängigen öffentlichrechtlichen Institution. Als sinnvoll erachtet die CSP auch das Übertragen der Vermögenswerte der Gemeinden an ihre Spitäler beziehungsweise an die öffentlichrechtliche Institution.

Klinik Marsens mit einbeziehen

Gemäss CSP sollte auch die psychiatrische Versorgung und die psychiatrische Klinik Marsens in das Konzept mit einbezogen werden.

Weiter verlangt die Kantonalpartei dass der Gesetzesentwurf den anstehenden Reformen in der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen wie auch dem interkantonalen Finanzausgleich Rechnung trägt.
Im Weiteren wünscht die CSP, dass das Personal dem gleichen Personalstatut unterstellt werde wie andere Staatsangestellte.

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