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Für Pfarreifusionen

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FreiburgDie Delegierten der katholischen kirchlichen Körperschaft (kkK) des Kantons Freiburg haben am Samstag an ihrer 50. Plenarversammlung entgegen dem Antrag des Präsidiums beschlossen, die zweite Lesung des Reglements über die Veröffentlichung der Erlasse an einer nächsten Sitzung anzupacken.

Von Seiten der deutschsprachigen Delegierten war aufgrund einer generellen Skepsis gegenüber zu vielen Reglementen sogar der Antrag gestellt worden, das Geschäft als Ganzes an den Exekutivrat zurückzuweisen. Dies war aber aus formalrechtlichen Gründen nicht möglich, da bereits vor einem Jahr Eintreten beschlossen und die Hälfte der Artikel in Erster Lesung durchberaten wurde. Die Verschiebung der zweiten Lesung soll die Möglichkeit geben, Vorschläge mit kostengünstigeren Folgen zu erarbeiten.

Fonds als Unterstützung

In der Antwort auf ein Postulat hat der Exekutivrat die Schaffung eines Fonds zur Förderung von Pfarreifusionen vorgeschlagen. Dieser soll einerseits mit den 130 000 Franken des nie benutzten Fonds für minderbemittelte Pfarreien der Besoldungskasse und andererseits mit einem jährlichen Beitrag von 50 000 Franken im Budget und der Hälfte des allfälligen Einnahmenüberschusses in der Jahresrechnung geäufnet werden.

Der Exekutivrat hat auch das Modell der Vereinbarung über den Zusammenschluss von Pfarreien überarbeitet und erstellt eine Checkliste für Fusionen. Aus der Mitte der Versammlung wurden die Absichten des Exekutivrates begrüsst.

Bezüglich der Teilrevision des katholischen Kirchenstatuts hat der Exekutivrat die Vernehmlassung bei den Pfarreien und den übrigen interessierten Stellen ausgewertet. Er erstellt nun einen überarbeiteten Vorschlag zur Teilrevision und einen Terminplan für das weitere Vorgehen.

Die aus 60 Pfarrei- und 30 pastoralen Delegierten zusammengesetzte kkK-Versammlung liess sich am Samstag zudem über die Einstufungsmodalitäten der Laienseelsorger informieren. Bischofsvikar Marc Donzé betonte, dass es sich dabei um die Ausführung der Vereinbarung aus dem Jahr 2000 handelt und der Inhalt des Reglements bereits heute angewendet werde.

Pfarreiregister und Einwohnerkontrollen

Für die Übermittlung der Personendaten von den Einwohnerkontrollen zu den Pfarreiregistern konnte Exekutivratspräsident Jean-Paul Brügger eine gute Nachricht geben: Dank dem Projekt HarmPers zeichne sich eine kantonale und für die kkK kostengünstige Lösung ab. In Zusammenarbeit mit der kantonalen Plattform SITel und der kantonalen Datenschutzbeauftragten sollte es bis Anfang 2010 möglich werden, die gefilterten Daten der Einwohnerkontrollen von der kantonalen Informatikplattform an die Datenbank der kantonalen kirchlichen Körperschaft zu übertragen, wobei jede Pfarrei weiterhin für ihre Daten verantwortlich ist und exklusiv darauf Zugriff hat. hr

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