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Für Schutz und Förderung der Jugend

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Für Schutz und Förderung der Jugend

Vorentwurf zum Jugendgesetz geht in die Vernehmlassung

Erstes Ziel des Staatsrats in dieser Legislatur ist der Schutz und die Förderung der Jugend. Ein neues Jugendgesetz soll dabei für die konkrete Umsetzung von Vorschlägen sorgen. Ein Jugend-Krisenstab und ein Jugend-Beobachter sollen diese koordinieren.

Von CHRISTIAN SCHMUTZ

«Wir dürfen nicht vergessen, dass 95 Prozent der Schulkinder sich problemlos verhalten», sagte sowohl Erziehungsdirektorin Isabelle Chassot wie auch durch Sozialdirektorin Ruth Lüthi an der gestrigen Medienkonferenz. Die beiden Staatsrätinnen markierten mit ihrem Auftritt den Startschuss zu einem neuen kantonalen Jugendgesetz. Und da kamen sie dann halt doch vor allem auf die anderen fünf Prozent Jugendlicher zu reden.

Bisher fehlende Koordination

Eine departementsübergreifende Kommission wurde im Jahr 2000 vom Staatsrat eingesetzt. Sie verfasste einen ausführlichen Bericht über die Situation im Kanton Freiburg. Im Januar dieses Jahres wurde der Bericht nun mit konkreten Verbesserungsvorschlägen eingereicht. «Wie die Geschichte zeigt, haben sich die Jugend und ihre Schwierigkeiten seit mehr als 50 Jahren unaufhörlich weiterentwickelt. Hingegen sind die Grundsätze des Kinderschutzes ziemlich unverändert geblieben», bilanzierte die Kommission. Es brauche sowohl Sofortlösungen wie auch den Aufbau einer echten Politik zur Förderung und Unterstützung der Jugend.

Die Kommission hob hervor, dass auf Freiburger Ebene bereits zahlreiche Akteure im Einsatz stünden. Die Absprache und die Koordination unter den verschiedenen kantonalen Diensten und der Organisationen müssten aber besser werden. Die Kommission spricht sich für eine Lösung aus, die den heutigen Strukturen Rechnung trägt und sie gleichzeitig verstärkt.

Gerade innerhalb der Schulstuben sind Massnahmen für Kinder und Jugendliche mit schweren Verhaltensstörungen dringend notwendig. Hier schlägt eine eigene Kommission unter OS-Schulinspektor Matthias Wattendorff Massnahmen vor (vgl. Kasten).
«Der Vorentwurf zum Jugendgesetz bildet die Grundlage für eine Politik zugunsten der Jugend», sagte Staatsrätin Lüthi. Er setze die Verantwortlichkeiten und die Kompetenzen fest. Ein neuer Krisenstab sei vorgesehen, also eine beratende Kommission für Jugendfragen. Und schliesslich soll es einen neuen Koordinationssektor für Jugendfragen innerhalb des Jugendamtes geben. Hier würde auch ein «Jugendbeobachter» eingesetzt. Betroffene Kreise können ab nächster Woche Stellung zum Gesetzes-Entwurf nehmen.

Neue Gesetze sind immer auch eine Frage des Geldes. «Alle vorgesehenen Massnahmen zugunsten von Kindern und Jugendlichen in Schwierigkeiten werden auf maximal 430 000 Franken veranschlagt», heisst es im Bericht der Kommission. Ein Teil würde über den «Spezialfonds für Minderjährigenschutz» finanziert. Und da sowohl Sicherheit wie Familienunterstützung in praktisch allen Parteiprogrammen Platz finden, dürften es viele Politiker als lohnend ansehen, in die Jugend zu investieren.

Nach der Vernehmlassung bis Ende September soll der Grosse Rat im nächsten Jahr über das Jugendgesetz beraten. Es dürfte frühestens am 1.1.06 in Kraft treten. Neue Strukturen gebe es dann wohl erst ab 2007, sagte Staatsrätin Lüthi. Bis dann sollen aber die bestehenden Strukturen verstärkt werden.
Massnahmen in den Schulen

Jugendliche mit schweren Verhaltensstörungen sollen dank internem Krisenstab in den Klassen bleiben können. Neue staatliche Betreuungseinrichtungen sind als Alternative vorgesehen.

Innerhalb der Schulstuben sind Massnahmen für Kinder und Jugendliche mit schweren Verhaltensstörungen dringend notwendig. Der Staatsrat hat eine eigene Kommission für diesen Aspekt eingesetzt. Diese Kommission unter OS-Schulinspektor Matthias Wattendorff hat die bestehenden Probleme erfasst, mögliche Formen der Zusammenarbeit erkundet und dem Staatsrat nun angemessene und nützliche Massnahmen vorgeschlagen. Dies betrifft sowohl Hochbegabte als auch besonders Langsame oder Fremdsprachige, die andauernd stören oder nicht mitmachen.
l Ein Krisenstab in jeder Schule soll die Bedürfnisse einschätzen sowie Richtlinien erarbeiten und Schülern mit schweren Verhaltensstörungen Motivations-Module anbieten.
l Wenn eine Schule bestimmte Bedingungen erfüllt, soll sie eine Fachperson erhalten, wie die Schulsozialarbeiter in den Orientierungsstufen Deutschfreiburgs.
l Eine kantonale, mobile Einsatzgruppe mit psychologischen, mediativen, pädagogischen und sozialen Erfahrungen soll schnell in den einzelnen Schulen eingreifen können.
l Als staatliche Alternative für Schüler mit schweren Verhaltensstörungen sollen drei Tagesschulen für insgesamt 45 Kinder und Jugendliche geschaffen werden. «Eine davon für Deutschsprachige – in Deutschfreiburg oder in der Stadt», sagte Isabelle Chassot.
l Eine zweisprachige halbgeschlossene Einrichtung zu erzieherischen Zwecken soll weitere 15 Jugendliche aufnehmen können.

Laut Wattendorff müsse aber auch die Familie frühzeitig unterstützt werden. Er sprach sich für zwei Jahre Kindergarten aus. «Es ist einfacher, Schwierigkeiten zu erkennen, wenn die Kinder frühzeitig in staatlichen Institutionen sind», sagte er. chs

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