Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Für steuerliche Anreize zur Erhaltung von Baudenkmälern

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: walter buchs

freiburg Das heute geltende Steuerrecht sieht vor, dass Unterhaltsarbeiten ausschliesslich im Jahr der Investition von den Einkommenssteuern abgezogen werden können. Diese Regelung gilt ohne Unterschied für alle Bauten, auch für denkmalgeschützte.

Abgeltung besonderer Leistungen

Wie der Freiburger CVP-Nationalrat Dominique de Buman in einer im Laufe des Herbst eingereichten Motion feststellte, führt diese Praxis dazu, dass Restaurierungsarbeiten an Baudenkmälern aus finanziellen Gründen in kleinste Schritte zerlegt werden müssen. Dadurch werde eine sinnvolle, dem Baudenkmal entsprechende Abfolge der Arbeiten verhindert, was angesichts der massiven Kürzung der entsprechenden Bundessubventionen noch verstärkt werde.

In der Begründung wird zudem darauf hingewiesen, dass unter Baudenkmälern nicht bloss Schlösser und Villen zu verstehen sind, sondern auch historisch wichtige Bauten einfacheren Zuschnitts. Die Eigentümer, welche das betreffende Objekt oft auch selber nutzen, stammten aus allen Einkommensschichten. Gerade in der Freiburger Altstadt gebe es etliche solche Fälle, wie de Buman den FN gegenüber sagte.

Der frühere Stadtsyndic und heutige Nationalrat schlägt nun in Absprache mit den Freiburger Staatsstellen vor, dass die Kosten für Restaurierungsarbeiten an Denkmälern von Privatpersonen bei der direkten Bundessteuer verteilt auf zehn Jahre geltend gemacht werden können. Wie Dominique de Buman den FN gegenüber ergänzte, wird dieses Anreizsystem dazu führen, dass Baudenkmäler nachhaltiger in Stand gehalten werden, was durchaus im Interesse der Öffentlichkeit sei. Für die betroffenen Steuerzahler bliebe dann die Steuerquote über Jahre stabil.

Verschärfung des Kartellgesetzes beantragt

In einer weiteren, ebenfalls im Laufe des Herbst eingereichten Motion hat Nationalrat de Buman eine Verschärfung des Kartellgesetzes verlangt, um den Wettbewerb innerhalb der Schweizer Wirtschaft zu verstärken. Insbesondere sind ihm die zu einfach bewilligten Fusionen ein Dorn im Auge. Zudem dauerten die Verfahren viel zu lang. Sie müssten beschleunigt werden.

Insbesondere geht es ihm darum, wie er im Gespräch mit den FN sagte, die Wettbewerbskommission (Weko) stärker zu professionalisieren und ganz unabhängig zu machen. Interessenvertreter hätten darin keinen Platz. Auch das Sekretariat müsse gestärkt und dabei mit Entscheidungsbefugnis ausgestattet werden. Weko und Sekretariat müssten endlich die Mittel erhalten, so de Buman, die ihnen bei der letzten Gesetzesrevision im Jahr 2003 auch versprochen wurden.

Meistgelesen

Mehr zum Thema