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Für Suchtgefahr bei Minderjährigen gibt es nun eine Anlaufstelle

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026 305 74 73: «Diese Nummer muss bekannt werden.» Das forderte André Zamofing, Schulsozialarbeiter in La Tour-de-Trême, gestern an einer Medienkonferenz über die kantonale Indikationsstelle «Sucht» für Minderjährige.

Seit Mitte April können sich Fachpersonen und Angehörige an diese Nummer wenden, wenn sie beobachten, dass eine jugendliche Person zwischen 11 und 18 Jahren Anzeichen eines Suchtverhaltens an den Tag legt. Dabei kann es sich um den Konsum von Alkohol, Tabak oder anderen Drogen, aber auch um Spiel-, Internet- oder Kaufverhalten handeln.

Als Beispiel beschrieb Zamofing einen Fall, bei dem ein Schüler im Unterricht öfters einschlief und sich seine Noten rapide verschlechterten. Später stellte sich heraus, dass er mehr Zeit am Bildschirm als im Unterricht verbrachte. Auch drohten wegen Übergewichts gesundheitliche Probleme.

Wer die Anlaufstelle anruft, kann auf Deutsch und Französisch eine Beurteilung der Situa­tion, einen individuellen Betreuungsvorschlag oder eine koordinierte Betreuung durch Fachpersonen erwarten. Ziel ist eine Früherkennung von problematischem Verhalten sowie ein Eingreifen, wo eine Unterstützung nötig ist.

100 Fälle im Jahr erwartet

Gesundheits- und Sozialdirektorin Anne-Claude ­Demi­erre (SP) erinnerte daran, dass eine Indikationsstelle für Erwachsene im Kanton Freiburg bereits seit 2014 besteht. Seither würden dort pro Jahr etwa 100 Personen erfasst.

«Heute soll eine ähnliche Anlaufstelle für Minderjährige das Angebot im Kanton ergänzen», so Demierre. Letztes Jahr startete ein zehnmonatiger Versuchsbetrieb: Die Anlaufstelle nahm sich 30 Jugendlichen an. Nun ist der Betrieb definitiv, und kürzlich fand eine umfassende Informationsveranstaltung für Fachpersonen statt. «Wir rechnen mit rund 100 Jugendlichen pro Jahr», so Demierre. Dazu werden bei der Suchtpräventionsstelle Reper Freiburg und dem kantonalen Jugendamt vorerst insgesamt 50 Stellenprozente vorgesehen.

Die Projektleiterin Cristina Moterrubio Leu sagte, dass alle Fachpersonen oder Angehörigen einer betroffenen jugendlichen Person sich melden können. Jugendliche könnten dies auch selber tun; das sei aber für sie ein eher schwieriger Schritt, ergänzte Dietrich.

Er wies darauf hin, dass das Betäubungsmittelgesetz die Kantone beauftrage, Meldestellen anzubieten. Die Präventionsaktion hat somit eine gesetzliche Grundlage. «Es handelt sich aber nicht um eine Anzeige», stellte er klar.

uh

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