Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Für transparente Qualität und Preise

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Felix Schneuwly

Die Gegner des Gesundheitsartikels finden, dass die Arztwahl reine Vertrauenssache sei. Geld spielt keine Rolle. Wir brauchen aber endlich transparente Qualitätskriterien und Preise. Wer ein künstliches Hüftgelenk braucht, sollte doch im Internet oder bei der Krankenkasse erfahren, was das in welchem Spital kostet, wie lange der Spitalaufenthalt dauert, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für Komplikationen und wie gut die Pflege bzw. der Hotelservice ist. Der Verfassungsartikel fordert den Gesetzgeber auf, hier endlich tätig zu werden.

Freie Wahl von Arzt, Spital und Therapie

Die Vertragsfreiheit ist ein mögliches Wettbewerbselement unter vielen und im Gegensatz zu den Behauptungen der Gegner im Verfassungstext nirgends erwähnt. Über die Begriffe «Vertragsfreiheit» oder «Vertragszwang» stimmen wir nicht ab. Der Verfassungsartikel garantiert die freie Wahl der Leistungserbringer und Krankenkassen. Das Parlament wird so oder so eine vernünftige Lockerung des Vertragszwangs nach fairen Spielregeln erarbeiten. Übrigens würden sich die Kassen davor hüten, mit guten Ärzten keine Verträge abzuschliessen, weil gesunde und kranke Prämienzahlende dann die Kasse wechseln würden.

Heute werden die Spitalkosten aus verschiedenen Kanälen finanziert. Die Preise für gleiche Leistungen variieren bis zu mehr als 100 Prozent! Die Kantonsregierungen wollen die Spitäler weiterhin mit undurchsichtigen Subventionen kontrollieren. Die Spitäler werden neu durch leistungsabhängige Fallpauschalen finanziert. Der Verfassungsartikel verlangt, dass der Kantons- (55 %) und Kassenanteil (45 %) jeder Fallpauschale an die Instanz geht, welche die Spitalrechnung bezahlt.

Die positiven Erfahrungen mit dem Monisten im ambulanten Bereich können problemlos auf den stationären Spitalbereich übertragen werden. Mit den Prämienverbilligungen fliessen schon jetzt Steuergelder via Patient bzw. Krankenkasse an die Ärzte und Spitäler für ihre ambulanten Leistungen, ohne dass sich die Kantone über Demokratiedefizit oder fehlende fiskalische Äquivalenz beklagen. Ist das Kassendiktat, wenn die 55 Prozent Kantonsanteil an jede Fallpauschale in Zukunft als Prämienverbilligung an die Spitalpatienten und -patientinnen gehen? Nein!

Solide Pflegefinanzierung

Dass die Gegner aus der schon jetzt geltenden «Kann-Formulierung» einen Leistungsabbau konstruieren, ist reine Angstmacherei. Dank der «Kann-Formulierung» werden die heutigen Abgrenzungsprobleme der Pflegefinanzierung in Heimen endlich flexibler gelöst. Am 1. Juni müssen wir der Angstmacherei und den Partikularinteressen der Gegner widerstehen, damit wir uns unser gutes Gesundheitswesen auch morgen noch leisten können und weiterhin niemand aus finanziellen Gründen von der medizinischen Grundversorgung ausgeschlossen wird.

Felix Schneuwly, Leiter Politik und Kommunikation von Santésuisse.

Meistgelesen

Mehr zum Thema