Die Schweiz muss in der Rückschaffungspraxis das Non-Refoulement-Prinzip anwenden. Dies fordern die Delegierten der Schweizer Sektion vom Amnesty International (AI). Zudem verlangen sie Korrekturen in der Asylgesetzrevision. Seit Ende 2003 wisse AI von mindestens drei Personen, die nach ihrer Wegweisung aus der Schweiz festgenommen worden seien, hält AI in einer Mitteilung fest. Am Wochenende tagten rund 200 Delegierte der Schweizer Sektion der Menschenrechtsorganisation in Rorschach SG.
Einstimmig verabschiedeten die Delegierten eine Reihe von Resolutionen. So sollen sich die Schweizer Behörden aus Sicht von AI bei der Rückschaffung abgewiesener Asyl Suchender an jene Verpflichtungen halten, die sich aus den internationalen Konventionen ergeben.